Stellungnahme zur gesetzlichen Freigabe aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden

EKD-Ratsvorsitzender, Präses Manfred Kock

11. April 2001

"Das ist ein Dammbruch", kommentiert Manfred Kock, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, die gesetzliche Freigabe aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden: "Erstmals wird ärztliches Handeln nicht als lebensbewahrend und leidensmindernd eingeordnet sondern als leidens- und lebensbeendend durch aktive Tötung", so Kock. Zu Recht lehnt die ärztliche Standesorganisation in Deutschland eine solche Praxis ab. "Gottes Gebot ‚Du sollst nicht töten' und unsere christliche Überzeugung von der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens stehen der aktiven Sterbehilfe entgegen", stellt Kock fest.

"Hilfe beim Sterben - ja. Hilfe zum Sterben - nein!" Der Ruf nach dem erlösenden Tod sei nicht selten ein Schrei nach Nähe und Begleitung. Deshalb fordert Präses Kock, Sterbenden mit verbesserten Möglichkeiten der Schmerztherapie und zugleich mit menschlicher Nähe in der letzten Phase ihres Lebens zu helfen. "Hierbei hat sich die wachsende Hospizbewegung als Segen erwiesen", sagt Kock. Auch die Rechte der Patienten sollten stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, zum Beispiel mit einer "Christlichen Patientenverfügung".

Solange aber sterbende Menschen auf Flure und in Abstellkammern geschoben werden, und solange Ärzte noch nicht umfassend in den Möglichkeiten der Schmerztherapie ausgebildet sind, "ist es zynisch, den Ärzten die Tötung zuzumuten", so Manfred Kock.

Düsseldorf/Hannover, 11. April 2001
Pressestelle der EKD