Christliche Patientenvorsorge
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Christliche Patientenvorsorge (2671,26 kB)
Die vollständige Handreichung inkl. Formular
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) der römisch-katholischen Kirche hatten bereits 2003 in Verbindung mit den weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) die Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung herausgegeben.
Mit dem seit 1. September 2009 gültigen „Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ sind die Voraussetzungen, die Bindungswirkung und die Reichweite von Patientenverfügungen nun ausdrücklich und eindeutig geregelt. Die neue Gesetzeslage zur Patientenverfügung hat Konsequenzen für die Anwendung von Patientenverfügungen. Daher haben die Herausgeber der „Christlichen Patientenverfügung“ die Überarbeitung unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage veranlasst.
Die Christliche Patientenvorsorge ist zum Preis von 0,27 € zzgl. Porto und Versandkosten beim Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover, Fax: 0511/2796-457, Mail: versand@ekd.de zu bestellen.
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- Handreichung und Formular
- 1. Wie können Sie unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen Vorsorge treffen?
- 1.2 Was haben Vertrauenspersonen und Ärzte bei Ihrer medizinischen Behandlung zu beachten?
- 1.3 Welche rechtlichen Grenzen müssen Sie beachten?
- 1.4 Welche Form der Vorsorge ist für Sie am besten geeignet?
- 2. Was ist das Besondere an der CHRISTLICHEN PATIENTENVORSORGE ?
- 2.2 Fürsorge im Respekt vor der Selbstbestimmung des Anderen
- 2.3 Zur Reichweite von Behandlungswünschen und Patientenverfügung
- 3. Was bestimmen Sie im Formular der CHRISTLICHEN PATIENTENVORSORGE ?
- 3.1 Benennung einer Vertrauensperson
- 3.2 Bestimmungen für Ihre medizinische Behandlung
- 3.3 Unterschriften unter das Formular der CHRISTLICHEN PATIENTENVORSORGE
- 4. Was ist noch wissenswert?
- 4.2 Was ist zu beachten, wenn man bereits eine CHRISTLICHE PATIENTENVERFÜGUNG ausgefüllt hatte?
- 4.3 Gibt es eine Pflicht, eine Vorsorgeverfügung zu verfassen?
- 4.4 Wie verhalten sich die CHRISTLICHE PATIENTENVORSORGE und ein Organspendeausweis zueinander?
- 4.5 Was passiert in einer Notfallsituation?
- 4.6 Was umfassen Behandlung und Pflege am Lebensende?
- 4.7 Wann und wie sind künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr geboten?
- 4.8 Gibt es einen Anspruch auf seelsorglichen Beistand?
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