Beschlüsse

6. Tagung der 10. Synode der EKD, Dresden, 04. - 07. November 2007

Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung der Synode

Beschluss

der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

auf ihrer 6. Tagung

zur


Änderung der Geschäftsordnung der Synode


Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland beschließt gemäß Art. 26 Abs. 2 GO.EKD folgende Änderung ihrer Geschäftsordnung: Änderung der Geschäftsordnung


Artikel 1

Die Geschäftsordnung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (GeschO-Synode) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 7. November 1994 (ABl.EKD S. 517), geändert am 7. November 2002 (ABl.EKD S. 387) wird wie folgt geändert:

§ 7 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Die bisherigen Mitglieder des Präsidiums bleiben bis zur endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses im Amt.“
b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der oder die Präses leitet die Synode, führt ihre Geschäfte und vertritt die Synode nach außen, fertigt die Kirchengesetze sowie sonstige Beschlüsse aus und verkündet diese.“
c) Der bisherige Absatz 3 Satz 2 wird gestrichen. Der bisherige Satz 3 wird Satz 2.

 

Artikel 2

Die Änderungen der Geschäftsordnung treten am 1. Januar 2008 in Kraft.

Dresden, den 7. November 2007

Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Barbara Rinke