Beschlüsse
6. Tagung der 10. Synode der EKD, Dresden, 04. - 07. November 2007
Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung der Synode
Beschluss
der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 6. Tagung
zur
Änderung der Geschäftsordnung der Synode
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland beschließt gemäß Art. 26 Abs. 2 GO.EKD folgende Änderung ihrer Geschäftsordnung: Änderung der Geschäftsordnung
Artikel 1
Die Geschäftsordnung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (GeschO-Synode) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 7. November 1994 (ABl.EKD S. 517), geändert am 7. November 2002 (ABl.EKD S. 387) wird wie folgt geändert:
§ 7 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Die bisherigen Mitglieder des Präsidiums bleiben bis zur endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses im Amt.“
b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der oder die Präses leitet die Synode, führt ihre Geschäfte und vertritt die Synode nach außen, fertigt die Kirchengesetze sowie sonstige Beschlüsse aus und verkündet diese.“
c) Der bisherige Absatz 3 Satz 2 wird gestrichen. Der bisherige Satz 3 wird Satz 2.
Artikel 2
Die Änderungen der Geschäftsordnung treten am 1. Januar 2008 in Kraft.
Dresden, den 7. November 2007
Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Barbara Rinke