Die Evangelische Kirche in Deutschland

Kirche zum Mitmachen.

Das Gespräch über Gott und die Welt, das Tischgebet, die Chorprobe: Glauben und Leben gehören zusammen. Das beginnt in der Familie und setzt sich in den Gemeinden fort. Über den Sonntagsgottesdienst hinaus sind sie Treffpunkt im Alltag und Ausgangspunkt vielfältiger Aktivitäten und bürgerschaftlichen Engagements. Das ist die Basis der evangelischen Kirche.

Jede Kirchengemeinde gehört einer der 20 evangelischen Landeskirchen an, die gemeinschaftlich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bilden. Insgesamt zählen 23 Millionen Menschen zur EKD. Die Kirchengemeinden sind - je nach Landeskirche – meist regional zusammenge­schlossen (z.B. Kirchenkreis, Dekanat).

Eine/Einer von mehr als 93.000 Teilnehmer/innen am Kindergottesdienst jeden Sonntag

Kirche in der Region.

Ob Gottesdienst, Kirchenmusik oder andere Aktivitäten – die Landeskirchen unterstützen die Arbeit der Kirchengemeinden vor Ort. Zudem sind sie in den regionalen gesellschaftlichen Prozessen engagiert. Sie bieten ethische Orientierung in aktuellen politischen Fragen, leisten Friedens- und Bildungsarbeit, sind in Diakonie, Flücht­lingsarbeit, Umwelt und Ökumene aktiv. Geleitet wird jede Landeskirche von ihrer Synode, durch sie gewählte Theologinnen und Theologen (meist mit der Amtsbezeichnung Bischof/Bischöfin), Landeskirchenämter und weitere Leitungsgremien. Synoden bestehen aus beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden und fällen für die Landeskirche Entscheidungen zu allen Gebieten kirchlichen Lebens.

Die Landeskirchen haben sich 1945 in der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammengeschlossen. Sie bilden die Gliedkirchen der EKD.

Kirche für alle.

Auf Bundesebene unterstützt die EKD die Landeskirchen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie fördert Aktivitäten, die für die gesamte evangelische Kirche wichtig sind, wie zum Beispiel Diakonie, Mission, Bildung und die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen. Und die EKD nimmt auf Grundlage des Evangeliums öffentlich Stellung zu den gesellschaftlichen Debatten der Gegenwart.

Synode

Rat der
EKD

Kirchen-
konferenz

Kirchenamt

organ-titel

tagt 1× im Jahr

besteht aus 120 Mitgliedern; 100 werden von den Gliedkirchen entsandt, 20 beruft der Rat

Wahl alle 6 Jahre

an ihrer Spitze steht ein siebenköpfiges Gremium unter dem Vorsitz des/der Präses

berät und entscheidet über Kirchengesetze und den Haushalt der EKD und gibt Richtlinien vor

erörtert Fragen kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens und fasst Beschlüsse dazu

wirkt bei der Wahl des Rates mit und hat ein eigenes Initiativrecht bei der Gesetzgebung

tagt monatlich

besteht aus 15 Mitgliedern; die/der Präses der Synode ist Mitglied qua Amt

Wahl alle 6 Jahre

der/die Ratsvorsitzende repräsentiert und vertritt die EKD rechtlich nach außen, wird von Synode und Kirchenkonferenz gewählt

leitet und verwaltet die EKD

besteht aus Theolog/innen und ehrenamtlich engagierten Persönlichkeiten

nimmt öffentlich Stellung zu Fragen des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens

tritt 4x im Jahr zusammen

besteht aus den leitenden Theolog/innen und leitenden Jurist/innen der Gliedkirchen

berät über die Arbeit der EKD und gemeinsame Anliegen der Gliedkirchen

leitet Synode und Rat Vorlagen oder Anregungen zu

wirkt bei der Wahl des Rates mit und hat ein eigenes Initiativrecht bei der Gesetzgebung

Sitz in Hannover

Das Kirchenamt leistet die Verwaltungsarbeit der EKD, ist Geschäftsstelle für die Leitungsgremien sowie die Kammern und Kommissionen, bereitet die Entscheidungen vor und führt sie nach Beschlussfassung aus.