Die Evangelische Kirche in Deutschland
Kirche zum Mitmachen.
Das Gespräch über Gott und die Welt, das Tischgebet, die Chorprobe: Glauben und Leben gehören zusammen. Das beginnt in der Familie und setzt sich in den Gemeinden fort. Über den Sonntagsgottesdienst hinaus sind sie Treffpunkt im Alltag und Ausgangspunkt vielfältiger Aktivitäten und bürgerschaftlichen Engagements. Das ist die Basis der evangelischen Kirche.
Jede Kirchengemeinde gehört einer der 20 evangelischen Landeskirchen an, die gemeinschaftlich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bilden. Insgesamt zählen 23 Millionen Menschen zur EKD. Die Kirchengemeinden sind - je nach Landeskirche – meist regional zusammengeschlossen (z.B. Kirchenkreis, Dekanat).
Kirche in der Region.
Ob Gottesdienst, Kirchenmusik oder andere Aktivitäten – die Landeskirchen unterstützen die Arbeit der Kirchengemeinden vor Ort. Zudem sind sie in den regionalen gesellschaftlichen Prozessen engagiert. Sie bieten ethische Orientierung in aktuellen politischen Fragen, leisten Friedens- und Bildungsarbeit, sind in Diakonie, Flüchtlingsarbeit, Umwelt und Ökumene aktiv. Geleitet wird jede Landeskirche von ihrer Synode, durch sie gewählte Theologinnen und Theologen (meist mit der Amtsbezeichnung Bischof/Bischöfin), Landeskirchenämter und weitere Leitungsgremien. Synoden bestehen aus beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden und fällen für die Landeskirche Entscheidungen zu allen Gebieten kirchlichen Lebens.
Die Landeskirchen haben sich 1945 in der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammengeschlossen. Sie bilden die Gliedkirchen der EKD.
Gesellschaftliches Engagement
Kirche für alle.
Auf Bundesebene unterstützt die EKD die Landeskirchen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie fördert Aktivitäten, die für die gesamte evangelische Kirche wichtig sind, wie zum Beispiel Diakonie, Mission, Bildung und die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen. Und die EKD nimmt auf Grundlage des Evangeliums öffentlich Stellung zu den gesellschaftlichen Debatten der Gegenwart.
Synode
Rat der
EKD
Kirchen-
konferenz
Kirchenamt
tagt 1× im Jahr
besteht aus 120 Mitgliedern; 100 werden von den Gliedkirchen entsandt, 20 beruft der Rat
Wahl alle 6 Jahre
an ihrer Spitze steht ein siebenköpfiges Gremium unter dem Vorsitz des/der Präses
berät und entscheidet über Kirchengesetze und den Haushalt der EKD und gibt Richtlinien vor
erörtert Fragen kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens und fasst Beschlüsse dazu
wirkt bei der Wahl des Rates mit und hat ein eigenes Initiativrecht bei der Gesetzgebung
tagt monatlich
besteht aus 15 Mitgliedern; die/der Präses der Synode ist Mitglied qua Amt
Wahl alle 6 Jahre
der/die Ratsvorsitzende repräsentiert und vertritt die EKD rechtlich nach außen, wird von Synode und Kirchenkonferenz gewählt
leitet und verwaltet die EKD
besteht aus Theolog/innen und ehrenamtlich engagierten Persönlichkeiten
nimmt öffentlich Stellung zu Fragen des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens
tritt 4x im Jahr zusammen
besteht aus den leitenden Theolog/innen und leitenden Jurist/innen der Gliedkirchen
berät über die Arbeit der EKD und gemeinsame Anliegen der Gliedkirchen
leitet Synode und Rat Vorlagen oder Anregungen zu
wirkt bei der Wahl des Rates mit und hat ein eigenes Initiativrecht bei der Gesetzgebung
Sitz in Hannover
Das Kirchenamt leistet die Verwaltungsarbeit der EKD, ist Geschäftsstelle für die Leitungsgremien sowie die Kammern und Kommissionen, bereitet die Entscheidungen vor und führt sie nach Beschlussfassung aus.