Die Synode der EKD

Grundinformationen

Die Synode hat die Aufgabe, Angelegenheiten, die die EKD betreffen, zu beraten und über sie zu beschließen. Dazu gehören Kirchengesetze (so z.B. Haushalt, Datenschutz etc.), sowie Vorlagen des Rates und der Kirchenkonferenz; und unter bestimmten Voraussetzungen auch Anträge und Eingaben. Die Mitglieder der Synode sind dabei an Weisungen nicht gebunden. Nach der Grundordnung der EKD besteht die 12. Synode aus 120 Mitgliedern. 100 Synodale werden durch die Synoden der 20 Gliedkirchen gewählt, 20 Synodale beruft der Rat unter besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeiten, die für das Leben der Gesamtkirche und die Arbeit der kirchlichen Werke Bedeutung haben. Für jeden Synodalen werden zwei Stellvertreter gewählt bzw. berufen.

Für die erste wieder gesamtdeutsche EKD-Synode (8. Synode von 1991-1997) wurde von dieser Grundordnungsregelung insoweit abgewichen, als diese Synode aus 160 Mitgliedern (134 gewählten und 26 berufenen) Mitgliedern bestand. Damit wurde der besonderen Situation nach der Zusammenführung von EKD und dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK) Rechnung getragen.

Mit der Änderung des „Kirchengesetzes über die Verteilung der von den Gliedkirchen zu wählenden Mitglieder der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland“ wurden die Änderungen der Grundordnung im Rahmen des Verbindungsmodells nachvollzogen und die Vorgaben des Art. 24 Abs. 1 und 2 GO-EKD erfüllt. Die Anzahl der zu wählenden Synodalen hängt von der Größe der jeweiligen Landeskirche ab und ist ebenfalls durch das o. g. Kirchengesetz geregelt.

Die Synode wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren gebildet; an ihrer Spitze steht ein siebenköpfiges Präsidium, das ebenso wie die ständigen Ausschüsse während der konstituierenden Tagung von den Synodalen aus ihrer Mitte gewählt wird.

Seit 1991 hat die Synode neun ständige Ausschüsse („Schrift und Verkündigung", „Diakonie, Mission und Ökumene", „Recht", „Kirche, Gesellschaft und Staat", „Erziehung, Bildung und Jugend", „Haushalt", „Europa", „Bewahrung der Schöpfung (Umwelt und Entwicklung)“ und Nominierungsausschuss“). Daneben wählt die Synode bei der ersten, der konstituierenden Tagung zehn Mitglieder, die - zusammen mit drei Vertreterinnen und Vertretern der Kirchenkonferenz - den „Ratswahlausschuss" bilden.

Die Ausschüsse leisten einen wesentlichen Teil der Sacharbeit der Synode. Jeder Ausschuss bereitet in seinem Bereich die Beratungen für die Tagung vor. Während der Tagungen der Synode werden alle Tagesordnungspunkte, auch Anträge und Eingaben an die Synode, nach ihrer Einbringung und einer ersten Aussprache im Plenum an die betreffenden Ausschüsse zur Beratung überwiesen.

Aus der Arbeit der Ausschüsse resultieren in der Regel Beschlussvorlagen zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung durch die Synode. Diese können auch als öffentliche Erklärungen formuliert werden, deren wichtigste Form die Kundgebung ist.

Die Synode der EKD kommt in der Regel einmal im Jahr an wechselnden Orten zu einer mehrtägigen Tagung zusammen. Diese Tagungen sind öffentlich. Fast immer behandelt die Synode ein sogenanntes "Schwerpunktthema". Zur inhaltlichen Vorbereitung dieses Themas setzt das Präsidium der Synode einen so genannten Vorbereitungsausschuss ein, der je zur Hälfte aus Synodalen und Fachleute aus dem öffentlichen Leben besetzt ist.

Über jede Tagung der Synode wird ein Berichtsband herausgegeben, der die Plenarverhandlungen im Wortlaut wiedergibt und die Beschlüsse enthält.


Kontakt:

Geschäftsstelle der Synode der EKD
der Vollkonferenz der UEK
der Generalsynode der VELKD
(Geschäftsstelle der Synoden)
Kirchenamt der EKD
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover

Tel.: 0511 / 27 96 - 114
Fax: 0511 / 27 96 - 707
E-Mail: synode@ekd.de