Kirchliche Gerichtsbarkeit der Evangelischen Kirche in Deutschland

Die kirchliche Rechtsprechung in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) obliegt den Richterinnen und Richtern der Kirchengerichte der EKD. Diese üben ihre Ämter in richterlicher Unabhängigkeit und getrennt von der Verwaltung des Kirchenamtes der EKD aus.