Beschlüsse

6. Tagung der 10. Synode der EKD, Dresden, 04. - 07. November 2007

Beschluss zur Kundgebung

Beschluss

der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

auf ihrer 6. Tagung

zu

evangelisch Kirche sein“
gemeinsam reden, gemeinsam handeln, gemeinsam leiten

Mit ihrer Kundgebung erinnert die Synode daran: „evangelisch Kirche sein“ heißt, das gemeinsame Reden, Handeln und Leiten zu stärken.
Das Reden des Protestantismus ist vielstimmig und darin reich. Profiliertes gemeinsames Reden bedarf nicht der Uniformität. Gleichwohl ist es erforderlich, die Identifizierung, Koordinierung und öffentliche Kommunikation der gemeinsamen Themen zu verbessern.
Die Synode der EKD fasst zum Reformprozess den folgenden Beschluss: 

  • Die Synode bittet den Rat der EKD in Zusammenarbeit mit der Kirchenkonferenz, die für das profilierte gemeinsame Reden in der Welt wichtigen Themen regelmäßig zu identifizieren, die Beteiligung von möglichst viel Sachkompetenz (Kammern des Rates, Präsidium der Synode, Vorstände der Werke, Präsides des Synoden u.a.) sicherzustellen und ihre Bearbeitung zu koordinieren.
  • Die Synode bittet den Rat der EKD in Zusammenarbeit mit der Kirchenkonferenz, Verabredungen zur öffentlichen Kommunikation der gemeinsamen verbindlichen Themen zu treffen.
  • Die Synode bittet den Rat der EKD in Abstimmung mit der Kirchenkonferenz, ein hierfür geeignetes Verfahren zur Umsetzung zu entwickeln und der Synode vorzustellen.
  • Der Synode wird auf der 7. Tagung der 10. Synode berichtet.

Mit ihrer Kundgebung erinnert die Synode daran: „evangelisch Kirche sein“ heißt, das gemeinsame Reden, Handeln und Leiten geistlich zu stärken.
Die Synode befürwortet das gemeinsame und stellvertretende Handeln der Landeskirchen, Werke und Verbände füreinander. Ein solches Handeln kann weder durch Zentralisierung noch durch Basisnähe allein erreicht werden.
Der Synode der EKD fasst zum Reformprozess den folgenden Beschluss:

  • Die Synode bittet den Rat der EKD in Zusammenarbeit mit der Kirchenkonferenz, eine „Landkarte der Kompetenzen, Kompetenz- und Dienstleistungszentren“ zu erstellen.
  • Die Synode bittet den Rat der EKD in Zusammenarbeit mit der Kirchenkonferenz, ein Verfahren zu entwickeln, wie diese Kompetenz- und Dienstleistungszentren bewertet und EKD-weit genutzt werden können, und wie die Finanzierung gestaltet werden kann. Dieses Verfahren soll geeignet sein, einen Ist-Soll-Abgleich zu ermöglichen. Die Kriterien für einen möglichen Soll-Ist-Abgleich sind vor Beginn des Verfahrens den zu betrachtenden Kompetenz- und Dienstleistungszentren bekannt zu geben.
  • Der Synode wird auf der 7. Tagung der 10. Synode berichtet.


Mit ihrer Kundgebung erinnert die Synode daran: „evangelisch Kirche sein“ heißt, das gemeinsame Reden, Handeln und Leiten geistlich zu stärken.

Die Synode der EKD fasst zum Reformprozess den folgenden Beschluss:

  • Die Synode bittet das Präsidium um Prüfung, ob die Einrichtung eines „Synodenausschusses für innerkirchliche Angelegenheiten auf EKD-Ebene“ geeignet ist, um die „Festigung und Vertiefung der Gemeinschaft unter den Gliedkirchen“ (Art 6 GO) zu befördern, sowie ggf. einen Vorschlag zu unterbreiten, wie dieser Ausschuss zusammengesetzt sein könnte.
  • Die Synode bittet das Präsidium, die Kirchenkonferenz und den Rat, aus den drei Organen der EKD eine gemischte Kommission einzusetzen, die das Verhältnis zwischen Rat, Synode und Kirchenkonferenz überprüft. Dabei soll eine gemeinsame und ausbalancierte Verantwortung für das Ganze der Kirche erreicht werden.
  • Die Stärkung der EKD soll durch eine Stärkung aller Organe der EKD erfolgen. Die Synode bittet um einen entsprechenden Bericht auf der 7. Tagung der 10. Synode 2008.

Dresden, 07. November 2007

Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Barbara Rinke


Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch die Präses der Synode!