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6. Tagung der 10. Synode der EKD, Dresden, 04. - 07. November 2007

Bericht des Ständigen Haushaltsausschusses der Synode der EKD zum Haushaltsplan 2008

Dr. Rainer Meusel, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

06. November 2007


Synodaler Dr. Meusel: Herr Vizepräses, hohe Synode!


1. Einleitung - zum EKD-Haushalt allgemein

Die wesentlichen finanz- und kirchenpolitischen Grundlagen für den EKD-Haushaltsentwurf  2008 hat Ihnen Ratsmitglied Winterhoff dargelegt. Mit dem Bericht des Haushaltsausschusses möchte ich Ihnen nun einige erwähnenswerte Details der diesjährigen Haushaltsplanung vorstellen. Sie waren Gegenstand der Beratungen in unserem Ausschuss, der in der Zeit zwischen den Synoden zweimal, im März und im Juli 2007, getagt hat. 

Für den einen oder die andere ist der Haushaltsplan ein riesiges Zahlenwerk, dessen innere Struktur sich schwer erschließt. Wer sich aber einmal in das System vertieft, wird feststellen, dass jeder Haushaltsplan immer auch eine spezifische Charakteristik besitzt, die in seinen Schwerpunktsetzungen und Änderungen ihren Niederschlag findet. Für den Haushaltsplan 2008 könnte man diese Charakteristik am besten mit dem Begriffspaar „Kontinuität und Aufbruch“ umschreiben.

Kontinuität – das bezieht sich insbesondere auf die bereits von Ratsmitglied Winterhoff angesprochene finanzielle Konsolidierung. Angesichts der Entwicklung der realen Finanzkraft der Kirche gibt es trotz des momentan günstiger erscheinenden Kirchen-steueraufkommens keinen Grund, vom eingeschlagenen Sparkurs abzuweichen. Das ist die Meinung auch des Haushaltsausschusses. Dafür steht die Einhaltung der systembedingten monetären Planungsvorgabe von minus 3,6 % gegenüber dem Vorjahr, die nicht nur eingehalten, sondern – wie Sie bereits gehört haben – mit minus 5,77 % sogar übertroffen wird.

Ratsmitglied Winterhoff hat bereits das „Nachlaufende Verfahren“ erläutert. Das bedeutet, dass in wenigen Jahren die Situation entstehen kann, dass wir als Synodale trotz evtl. sinkender Kirchensteuereinnahmen in den Gliedkirchen nicht in gleicher Weise das Haushaltsvolumen reduzieren müssen. Dann sind wir als Synode gefordert, bei der Finanzierung der EKD ebenfalls Kontinuität walten zu lassen: Im Interesse einer Stärkung des Protestantismus in Deutschland sollten wir uns dabei als verlässliche Partner erweisen und das einmal gewählte Verfahren beibehalten.

Für Kontinuität steht sodann die konsequente Umsetzung der vor 2 Jahren beschlossenen mittelfristigen Perspektivplanung der EKD bis 2009 und der damit verbundenen Schwerpunktsetzungen. Diese können Sie im Zahlenteil an den ausgewiesenen prozentualen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr erkennen. Ein Schwerpunkt der Beratungen im Haushaltsausschuss war nun die Feststellung des für 2008 erreichten Zwischenstandes. Wir wollten wissen, was inzwischen erreicht ist und wo wir stehen. Ich werde bei dem Bericht zu einzelnen Haushaltspositionen darauf genauer eingehen.

Für Kontinuität steht schließlich die Fortschreibung dieser mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2011. Dabei geht es nicht nur um vage Grobangaben zur Entwicklung des EKD-Haushalts in diesem Zeitraum, sondern um konkrete Konsequenzen für die einzelnen Zuwendungsempfänger, Aktivitäten und Einrichtungen. Zu diesem Zweck finden Sie im Erläuterungsband am Ende jeder Einzelposition die voraussichtliche Entwicklung des Nettozuschussbedarfs für die Jahre 2007 bis 2011. Und dies gilt nicht nur für den zentralen EKD-Haushalt, sondern auch für den Haushalt für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr. Alles dieses war für den Haushalt viel Detailarbeit, für die ich allen, die daran mitgewirkt haben, bereits an dieser Stelle besonderen Dank aussprechen möchte.

Mit dem Begriff des Aufbruchs verbindet sich eine Reihe von neuen und innovativen Aktivitäten. Diese sind im Wesentlichen bereits ein Ausfluss des Reformprozesses, der im vergangenen Jahr mit dem Impulspapier des Rates der EKD begonnen hat, durch den Zukunftskongress in Wittenberg Anfang dieses Jahres in die kirchliche Breite getragen wurde und auch den Hintergrund für das Schwerpunktthema unserer diesjährigen Synodaltagung bildet. Auch auf diese innovativen Aktivitäten und ihre Einbindung in den Haushalt werde ich noch näher eingehen.


2. Teil I - Zentraler EKD-Haushalt - zu einzelnen Haushaltspositionen

Im letzten Jahr hatte ich an dieser Stelle unter dem Motto „Not macht erfinderisch“ anhand einiger Beispiele darüber informiert, wie ein konstruktiver Umgang mit der Notwendigkeit einzusparen dazu führen kann, dass neue effiziente Strukturen entstehen und damit Potentiale für andere zukunftsfähige Innovationen freigesetzt werden.

In diesem Jahr kann ich anhand ausgewählter Beispiele aufzeigen, wie sich Kontinuität bei Konsolidierung und Aufbruch zusammenfügen ließen.

2.1
Sie erinnern sich, dass im Rahmen der mittelfristigen Perspektivplanung der EKD bis 2009 Rat und Synode der EKD – z. T. anspruchsvolle – Zielvorgaben für bestimmte Arbeitsfelder beschlossen hatten, für die wir bereits heute, auf den Inhalt der Arbeit bezogen, eine uneingeschränkt positive Zwischenbilanz ziehen und auch gewiss sein können, dass die damit angestrebten Einsparungen tatsächlich realisiert werden.

  •  So war z.B. die Bündelung der Aktivitäten im Bereich der Arbeits- und Sozialethik im und um das Sozialwissenschaftliche Institut (SI) in Hannover (Unterabschnitt 5710 – auf Seite 36 im Zahlenteil) zwar schon zum Zeitpunkt unseres Synodenbeschlusses weit vorangeschritten. Allerdings stand die Kooperation der EKD mit der hannoverschen Landeskirche bei der Trägerschaft des Sozialwissenschaftlichen Instituts noch unter dem Vorbehalt einer „Probezeit“ von 3 Jahren. Im Juni dieses Jahres hat der Rat der EKD festgestellt, dass sich dieses Konzept bewährt hat und die Arbeit des SI damit auf eine langfristig ausgerichtete Grundlage gestellt werden kann. Das Sozialwissenschaftliche Institut hat nun zusätzlich die Aufgaben des bisherigen Ratsbeauftragten für Fragen der Arbeitslosigkeit übernommen. Konsolidierung und Aufbruch manifestieren sich in einem solchen Fall.

  • Auch die Bündelung von Bildungs- und Verbandsaktivitäten im Comenius-Institut in Münster (Unterabschnitt 5610 – auf Seite 35 im Zahlenteil) ist vollständig abgeschlossen. Wir hatten im letzten Jahr darüber berichtet. Dazu gehören jetzt die Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE), die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Erzieher Deutschlands (AEED) und 3 bis dahin unselbständige Einrichtungen der EKD, und zwar die "Arbeitsstelle Fernstudium", die religionspädagogische Internetplattform "rpi-virtuell" und das Frauenstudien- und  bildungszentrum „FSBZ“. Die Verwaltung und Steuerung all dieser Arbeitsbereiche erfolgt einheitlich in Münster, die operative Arbeit teilweise an verschiedenen Standorten.

  • Die Umstrukturierung im Bereich der Frauen- und Männerarbeit (Unterabschnitt 1300 - auf Seite 10 im Zahlenteil) ist inzwischen sehr weit fortgeschritten. Sie war Gegenstand vieler Berichte auf dieser Synode. Der Verschmelzungsvertrag zwischen der Evangelischen Frauenarbeit (EFD) aus Frankfurt und der Evangelischen Frauenhilfe (EFHiD) aus Düsseldorf zu dem neuen Verband „Evangelische Frauen in Deutschland e.V.“ (abgekürzt EFiD) ist inzwischen unterschriftsreif und bedarf nur noch der Eintragung im Vereinsregister. Im Dezember 2007 erfolgt der Umzug der Frauenarbeit in die neu angemieteten Geschäftsräume in Hannover. Der Umzug der Männerarbeit in diese Geschäftsräume etwa 1 Jahr später. Die Aufnahme der gemeinsamen Arbeit in dem „Zentrum für Frauen- und Männerarbeit in der EKD“ ist für Anfang 2009 geplant. Darin werden beide Verbände aufgrund ihrer geschlechtsspezifischen Verbandsarbeit zwar selbständig bleiben und jeweils ihre eigene Gremienvertretung wahrnehmen. Jedoch werden die Verbände eine gemeinsame Verwaltungsstelle bilden und neben ihrer geschlechtsspezifischen Verbandsarbeit verstärkt an den gemeinsamen inhaltlichen Fragen der Gender-Thematik arbeiten.

  • Auch die Kooperationsvereinbarung zwischen der Evangelischen StudentInnengemeinde (ESG) und der Arbeitsgemeinschaft für die evangelische Jugend (AEJ – Unterabschnitt 1120 – auf Seite 9 im Zahlenteil) ist im September während der ESG-Bundesversammlung in Wittenberg unterzeichnet worden. Damit wird zum 01.01.2008 die bisherige ESG-Bundesgeschäftsstelle in Berlin aufgelöst und in die Organisationsstruktur der AEJ–Hauptgeschäftsstelle in Hannover integriert. Dort soll es künftig ein eigenständiges Handlungsfeld „Studierenden- und Hochschularbeit“ geben. Im Ergebnis ist dieses Arbeitsfeld gestärkt. Die bisherige ESG-Bundesgeschäftsstelle kann weitestgehend von administrativen Aufgaben freigestellt werden. Zugleich bleiben inhaltliche Verbindung und Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Gremien der evangelischen Studierendenarbeit erhalten, wodurch die Eigenständigkeit der ESG nach Innen und ihre Erkennbarkeit im Außenverhältnis gewährleistet werden.

  • Ebenfalls weit vorangeschritten ist die künftige Zusammenarbeit zwischen dem Burckhardthaus in Gelnhausen und der Bundesakademie für Kirche und Diakonie (BAKD) in Berlin (Unterabschnitt 1124 – auf Seite 9 im Zahlenteil). Diese Bundesakademie ist die bundeszentrale Akademie des Diakonischen Werkes und der EKD für die Fort- und Weiterbildung Mitarbeitender in Kirche und Diakonie. Wie vom Rat der EKD Ende 2005 beschlossen, wird die inhaltliche Arbeit des Burckhardthauses auf dem Gebiet der Fort- und Weiterbildung für Jugend-, Kultur- und Sozialarbeit ab 2008 aus dem EKD-Haushalt nur noch maßnahmenbezogen über diese Bundesakademie gefördert. Das hat zur Folge, dass die Tagungsstätte in Gelnhausen zum Ende dieses Jahres ihre Pforten schließen und den Betrieb einstellen wird. In der Folge soll das Grundstück verkauft werden.

Mit Aufmerksamkeit verfolgt der Haushaltsausschuss die Gespräche des von Bischof Schindehütte geleiteten „runden Tisches“ zwischen der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (EAK – Position 1552 – auf Seite 12 im Zahlenteil) und den aus dem Unterabschnitt 1590 (Seite 13 im Zahlenteil) geförderten Friedens- und Versöhnungsdiensten. Inhaltliches Ziel dieser Gespräche sind eine engere Zusammenarbeit und die Schaffung einer gemeinsamen Geschäftsstelle. Hier ist bereits einiges erreicht worden, gegenwärtig geht es um den gemeinsamen Standort. Die Angelegenheit braucht zwar noch ihre Zeit, aber sie kommt voran. Das ist dann auch die Basis für die Umsetzung der finanzpolitischen Ziele, wie sie sich aus der mittelfristigen Finanzplanung ab 2009 ablesen lassen.

2.2
Daneben gibt es allerdings auch Aktivitäten im EKD-Haushalt, bei denen die Ziele der mittelfristigen Perspektivplanung der EKD noch nicht bis 2009 erreicht werden können, sondern erst ein oder zwei Jahre später. Meist hat dies seinen Grund in arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, bei denen eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung zur Erreichung der Ziele unverhältnismäßig bzw. unwirtschaftlich wäre. Dazu gehören – in der Reihenfolge der Haushaltsstellen und nicht der Gewichtung – die Circus- und Schaustellerseelsorge (Unterabschnitt 1570 – auf Seite 12 des Zahlenteils), das Institut für Kirchenbau und kirchliche Kunst in Marburg (Unterabschnitt 5420 – auf Seite 31 des Zahlenteils), das Kirchenrechtliche Institut in Göttingen (Unterabschnitt 5540 – auf Seite 33 des Zahlenteils) und die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) in Heidelberg (Unterabschnitt 5790 – auf Seite 36 des Zahlenteils). Die Zielvorgaben sind damit jedoch keineswegs aufgegeben, sondern nur aus sachlich nachvollziehbaren Gründen zeitlich aufgeschoben.

2.3
Und schließlich gibt es auch Haushaltspositionen, bei denen die zwischenzeitlichen Klärungsprozesse ergeben haben, dass es erforderlich oder zumindest sinnvoll ist, von den Zielen der mittelfristigen Perspektivplanung der EKD abzuweichen. Zumeist handelt es sich dabei um vergleichsweise geringfügige Abweichungen, die der Vollständigkeit halber im verteilten Redemanuskript aufgeführt sind. Ich möchte jedoch an dieser Stelle davon absehen, sie im Detail vorzutragen, und empfehle sie stattdessen Ihrer ergänzenden Lektüre.

2.4
Eine erheblichere Abweichung von den Zielen der mittelfristigen Perspektivplanung ist bei dem Zuschuss für die Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal in Kassel (AFD – Position 0830.7490 – auf Seite 8 des Zahlenteils) vorgesehen. Das möchte ich etwas genauer ausführen.

Entgegen der ursprünglichen Planung soll der Zuschuss für die AFD nicht vollständig wegfallen, sondern in unveränderter Höhe von 54.600 Euro weiter gewährt werden. Die AFD ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung und Pflege der Bestattungs-, Friedhofs- und Denkmalkultur. Der Verein betreibt zudem das Museum für Sepulkralkultur, das sich ausschließlich den Fragen von Sterben, Tod und Trauer widmet. Die AFD wird zu ca. 65 % aus öffentlichen Mitteln und in Höhe von insgesamt etwa 9,5 % zu gleichen Teilen von der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche gefördert.

Dem seinerzeitigen Beschluss zur mittelfristigen Perspektivplanung lag die Annahme zugrunde, dass der evangelische Beitrag mit weniger als 5 % der Gesamteinnahmen der AFD zu gering sei, um damit auch inhaltlich Einfluss auf Politik und Positionierung der AFD nehmen zu können. Gegenüber dieser Annahme haben sich jedoch drei grundlegende Rahmenbedingungen geändert.

Zeitgleich zum Beschluss über die mittelfristige Perspektivplanung der EKD, aber ohne dessen Kenntnis, hat die AFD die Stellung der christlichen Kirchen in ihrer Satzung deutlich gestärkt. So hat die AFD bei ihren satzungsmäßigen Zielen und Aufgaben festgeschrieben, dass sie „dem christlich-abendländischen Kulturerbe verpflichtet“ ist, und sie hat den beiden Kirchen je einen Sitz im Finanzausschuss sowie einen Gaststatus im Vorstand eingeräumt. Das führt natürlich dazu, dass wir inhaltlich auch auf die Positionierung der AFD stärker Einfluss nehmen können.

Darüber hinaus hat es auf der Seite der römisch-katholischen Kirche insofern einen „Politikwechsel“ gegeben, als nämlich entgegen der ursprünglichen Verlautbarung, die Förderung durch beide Kirchen gleichmäßig zu reduzieren, ein Festhalten an der ursprünglichen Förderungshöhe beschlossen wurde. Insofern wäre zwar eine Reduzierung der Zuwendung allein durch die EKD immer noch möglich gewesen, aber das hätte neben der Schwächung der Arbeit der AFD zusätzlich eine Entkoppelung der Gemeinsamkeit der beiden Kirchen bedeutet. Eine solche Entkoppelung erschien aber zu keinem Zeitpunkt sinnvoll.

Hinzu kam der Umstand, dass die Bundesmittel an die Förderungen durch die beiden Kirchen gekoppelt sind. Das heißt, diese werden nur freigegeben, wenn auch die Kirchen ihre Zuwendungen weiterhin gewähren. Eine Reduzierung oder gar Einstellung der kirchlichen Förderung würde den AFD-Haushalt also in doppelter Höhe und noch mehr belasten und deren Arbeitsfähigkeit entsprechend beeinträchtigen.

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der EKD im Juni beschlossen, im Gleichklang mit der römisch-katholischen Kirche an der ursprünglichen Förderhöhe festzuhalten. Der Haushaltsausschuss hat sich diesem Votum nach intensiver Beratung angeschlossen. Er hält diesen Ausnahmefall für tragfähig begründet und geht davon aus, dass der Mehrbedarf im Rahmen der Gesamteinsparung, die mit der mittelfristigen Perspektivplanung erreicht werden soll, kompensiert werden kann.

Mit diesen Beispielen zum Aspekt der „Kontinuität“ und der Konsolidierung im Haushaltsplan soll es sein Bewenden haben, und ich möchte mich dem Bereich zuwenden, der für den Aspekt des „Aufbruchs“ steht.

2.5
Wie Ratsmitglied Winterhoff bereits ausgeführt hat, ergeben sich aufgrund der gegenwärtigen Kirchensteuermehreinnahmen im „nachlaufenden Verfahren“ bei der EKD-Umlage etwa ab 2009 einige zusätzliche finanzielle Spielräume für den EKD-Haushalt. Im Vorgriff darauf enthält der Haushaltsplan bereits für 2008 einige neue bzw. zusätzliche Aktivitäten von besonderer kirchenpolitischer Bedeutung. Und es war ja das erklärte Ziel, nicht nur zu konsolidieren und zu sparen, sondern besondere Schwerpunkte zu setzen. Die im Jahr 2008 damit verbundenen – und über die bisherige mittelfristige Finanzplanung hinausgehenden – Mehrausgaben werden durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage gedeckt. Ab 2009 stehen die Mittel vermutlich für den laufenden Haushalt zur Verfügung.

Im Wesentlichen handelt es sich dabei im Jahr 2008 erstens um die Schaffung einer auf zwei Jahre angelegten Projektstelle zur Förderung der Kirchenmusik in der „Gemeinsamen Arbeitsstelle für gottesdienstliche Fragen“. Wenn Sie sich dazu den Unterabschnitt 0110 auf Seite 6 des Zahlenteils ansehen, werden Sie feststellen, dass die entsprechenden Haushaltsstellen mit dem Vermerk „P 09“ gekennzeichnet sind. Das heißt, dass es sich dabei um Haushaltsstellen handelt, die bis zum Jahr 2009 befristet sind. Damit soll der Neigung vorgebeugt werden, dass sich Projektaktivitäten, die aufgrund vorübergehender finanzieller Spielräume dotiert werden können, zur Dauerfinanzierung verselbständigen. Dasselbe gilt für die Schaffung einer auf zwei Jahre angelegten Projektstelle zur Unterstützung der Kulturbeauftragten des Rates der EKD, die Sie im Unterabschnitt 5412 auf Seite 31 im Zahlenteil finden.

Zweitens haben sowohl der Ratsvorsitzende als auch verschiedene Wortbeiträge im Plenum die besondere Bedeutung des Reformationsjubiläums im Jahr 2017 betont. Einen ersten Impuls in diese Richtung bildet der auch bereits von Ratsmitglied Winterhoff erwähnte Aufbau der „gesamtkirchlichen Präsenz in Wittenberg“, den Sie im Unterabschnitt 1630 auf Seite 13 finden. Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Standortes Wittenberg für den deutschen Protestantismus und das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 wurde dort jedoch noch auf eine zeitliche Begrenzung der Projektfinanzierung verzichtet, und wir müssen davon ausgehen, dass diese Haushaltsstelle in den kommenden Jahren zusätzlich finanziell gefördert werden muss.

Dasselbe gilt für die Bereitstellung von Personal- und Sachmitteln zur Förderung des Reformprozesses „Kirche der Freiheit im 21. Jahrhundert“, die Sie im Unterabschnitt 7430 auf Seite 38 im Zahlenteil finden. Auch da ist das Haushaltsvolumen noch nicht abschätzbar.

Drittens: Schließlich gehören dazu noch 2 neue Aktivitäten, die unter dem Gesichtspunkt „kulturelles Erbe des Protestantismus“ und „Setzung von Themen“ einzuordnen sind. Nach den guten Erfahrungen, die wir in diesem Jahr mit dem Gedenken an den 400. Geburtstag von Paul Gerhardt gemacht haben, sollen das Jahr 2008 dem 200. Geburtstag von Johann-Hinrich Wichern und das Jahr 2009 dem 500. Geburtstag von Johannes Calvin gewidmet werden. Entsprechende Veranschlagungen finden Sie bei den Positionen 2990 und 5990 auf den Seiten 16 und 36 im Zahlenteil.

Viertens: Ebenfalls in diesen Kontext gehört eine Aufstockung der Mittel bei der Position 3700.6120 (auf Seite 25 im Zahlenteil) zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der EKD bei ökumenischen Gottesdiensten von besonderer kirchenpolitischer oder gesellschaftlicher Bedeutung. Auch diese Mittel sollen der besseren Erkennbarkeit und Profilierung des Protestantismus in der Öffentlichkeit dienen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Details aus dem Haushaltsplan 2008 ein paar tiefere Einblicke in Inhalte vermittelt zu haben, die sich hinter den schnöden Zahlen verbergen, und würde nun normalerweise zum
Teil II - Haushalt Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr
kommen, zu dem jedoch Ratsmitglied Winterhoff bereits die maßgeblichen Fakten vorgetragen hat, so dass sich aus Sicht des Haushaltsausschusses kein Bedarf ergibt, darauf weiter einzugehen.


3. Kollektenempfehlungen

Wie jedes Jahr so sieht das Haushaltsgesetz auch für das Haushaltsjahr 2008 wieder die Ausschreibung von drei gesamtkirchlichen Kollekten vor. Die Erhebung dieser in den Gliedkirchen einzusammelnden Kollekten beruht auf Artikel 20 Absatz 2 der Grundordnung der EKD. In seinen Beratungen hat der Haushaltsausschuss den folgenden Kollektenzwecken zugestimmt:

Mit einer Kollekte für die gesamtkirchlichen Aufgaben der EKD soll es ermöglicht werden, biblische Geschichten ins Fernsehprogramm für Kinder zu bringen. Die elektronischen Medien bieten neue Chancen, die junge Generation mit der Bibel vertraut zu machen. Dabei genügt es aber nicht, im Fernsehprogramm über entsprechende Sendeplätze zu verfügen. Heutzutage müssen auch geeignete Sendungen zugeliefert werden, in denen die christliche Botschaft sachgemäß und gewinnend vermittelt wird. Diesem Ziel dient insbesondere eine Produktion für den Kinderkanal von ARD und ZDF, die mit dieser Kollekte gefördert werden soll.

Eine Kollekte für die Auslandsarbeit und Ökumene der EKD soll der ökumenischen Stipendienarbeit zugute kommen. Die auf diese Weise geförderten Menschen sind die künftigen Gesprächspartner in unseren Partnerkirchen und im weltweiten Netz der ökumenischen Beziehungen, die es zu entwickeln und zu pflegen gilt.

Die dritte Kollekte ist wieder für die Arbeit des Diakonischen Werkes bestimmt. Konkret geht es diesmal um Hilfen zur gesellschaftlichen Integration für Menschen, die von Armut und Ausgrenzung betroffen sind. Dabei soll auch an den 200. Geburtstag von Johann-Hinrich Wichern erinnert werden, der auf dem ersten Kirchentag 1848 in Wittenberg die innere Mission ausrief und auch das „Rauhe Haus“ in Hamburg gegründet hat.

In bewährter Tradition bittet die EKD auch in 2008 wieder, zusätzlich eine freiwillige Kollekte für die Projekte der Deutschen Bibelgesellschaft vorzusehen; diesmal für die Verbreitung von Bibeln in Indien und für das inländische jugendmissionarische Projekt "Bibelmobil".


4. Entlastung der Jahresrechnung 2006

Mit Blick auf den Tagesordnungspunkt V unserer Synodaltagung komme ich zu dem Thema „Entlastung der Jahresrechnung“. Nach Artikel 33 Absatz 3 der Grundordnung der EKD gehört zu den Aufgaben des Ständigen Haushaltsausschusses auch die Vorbereitung der Entscheidung über die Entlastung von Rat, Kirchenamt und Verwaltung des Haushalts Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr durch die Synode.

Dementsprechend hat sich der Haushaltsausschuss in seiner diesjährigen Sommersitzung auch wieder intensiv mit dem Prüfungsbericht des Oberrechnungsamtes für das Jahr 2006 befasst. Gravierende Beanstandungen gab es dabei allerdings nicht.

So konnte der Haushaltsausschuss im Ergebnis seiner Beratungen feststellen, dass die Mittelverwendung ordnungsgemäß erfolgt ist. In Übereinstimmung mit den Voten des Oberrechnungsamtes der EKD hat der Haushaltsausschuss deshalb einstimmig beschlossen, der Synode die Entlastung von Rat, Kirchenamt und der Verwaltung des Haushalts Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr für Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Rechnungsjahr 2006 vorzuschlagen.
 
Im Hinblick auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt V. unserer Synodaltagung lege ich hiermit der Synode diesen Vorschlag zur Beschlussfassung vor.

An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, dem Leiter des Oberrechnungsamtes, Herrn Dr. Vogt, und seinen Prüfern für die sorgfältige Prüfungstätigkeit sowie die regelmäßige fachliche Begleitung unserer Sitzungen den besonderen Dank des Haushaltsausschusses auszusprechen.


5. Schlussbemerkungen

Den Ihnen vorgelegten Haushaltsplanentwurf hat der Haushaltsausschuss in seiner Sommersitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Finanzbeirates ausführlich beraten und einstimmig verabschiedet. Aufgrund dessen empfiehlt der Haushaltsausschuss der Synode, dem Haushaltsplan der EKD für 2008 in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

Wie immer habe ich Grund, im Namen des Haushaltsausschusses einen ausdrücklichen Dank auszusprechen, und zwar dem Kirchenamt für die vorzüglichen Vorarbeiten für den Haushalt und dabei insbesondere dem Leiter der Finanzabteilung, Herrn Oberkirchenrat Begrich, und seinen Mitarbeitern.

Der Dank geht aber auch an den Finanzbeirat und insbesondere seinem Vorsitzenden, Ratsmitglied Winterhoff, für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Alles dies hat zum Gelingen eines filigranen und gleichwohl gewichtigen Zahlenwerks beigetragen.


06. November 2007