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6. Tagung der 10. Synode der EKD, Dresden, 04. - 07. November 2007

Einbringung des Kirchengesetzes über den Haushaltsplan, die Umlagen und die Kollekten der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Haushaltsjahr 2008

Klaus Winterhoff

06. November 2007

Es gilt das gesprochene Wort.


Frau Präses,
hohe Synode,
liebe Schwestern und Brüder!

I.

Wir kommen zum Thema Kirche und Geld.

„Die ist doch reich“ – hört man auf der Straße.
„Die können nicht mit Geld umgehen“ – schreibt die Zeitung.
„Wir haben nicht genug um unsere Aufgaben zu erfüllen“ – klagt der Kirchenvorstand.

Und Paul Gerhardt singt:

 „Allzu arm und allzu reich
 Ist nicht gut, stürzt beides gleich
 Unsre Seel ins Sündenreich.
 ...
 Drum so gib uns Hüll und Füll
 Also wie dein Herze will,
 Nicht zu wenig, nicht zu viel.“

„Nicht zu wenig, nicht zu viel“ – wie also entwickeln sich die Kirchensteuereinnahmen?

Drei Faktoren sind entscheidend:

- die Zahl der evangelischen Erwerbstätigen,
- die Entwicklung des Steuersystems und
- die wirtschaftliche Entwicklung.

In den letzten beiden Jahren hat sich das Wirtschaftswachstum in Deutschland positiv entwickelt. Wir haben zwar noch eine viel zu hohe, gleichwohl die niedrigste Arbeitslosenrate seit zwölf Jahren. Die Kirchensteuereinnahmen steigen.

Verzeichneten die Gliedkirchen noch im Jahr 2004 einen Rückgang von durchschnittlich 8,4%, wuchs das Kirchensteueraufkommen 2006 erstmals wieder und gleich um 6,5 %. Im laufenden Jahr hat sich dieses Wachstum fortgesetzt. Zum Jahresende könnte sich das Mehraufkommen durchaus um 8% bewegen. Das ist erfreulich. Das ist eine Atempause in den vielfältigen Konsolidierungsprozessen, in denen wir stehen. Eine Veranlassung zur Kurskorrektur ist das aber nicht.

Schon die eigentliche Steuererwartung ist nicht ungetrübt: Als nächstes steht mit der sogenannten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bereits eine Steuerrechtsänderung ins Haus, die uns – wenn nicht alles täuscht – durchaus belasten könnte.

Dazu verweise ich ausführlicher auf den etwas längeren Text  in der gedruckten Fassung meiner Rede:

Einer der Kernpunkte des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 ist die Neuregelung der Besteuerung der Kapitaleinkünfte durch Einführung einer anonym erhobenen Abgeltungsteuer ab 2009, die auch für die Kirchensteuer von Bedeutung ist.
Mit der Neuregelung ändert sich grundsätzlich nichts daran, dass auch von Kirchenmitgliedern mit Kapitaleinkünften Kirchensteuer hierauf erhoben wird. Es wird gewährleistet, dass Kirchenmitglieder entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und unabhängig von der Art ihrer Einkünfte die Finanzierung der kirchlichen Arbeit mittragen.
Geändert hat sich die Steuerbelastung. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Kapitaleinkünfte ab 2009 nur noch mit 25% Einkommensteuer (statt bisher maximal 45%) zu belasten. Durch die Anbindung der Kirchensteuer an die Einkommensteuer wird hierauf - wie bisher - Kirchensteuer von 8% bzw. 9% erhoben.
Ferner hat sich der Erhebungsweg geändert. Ebenso wie bei der Kirchenlohnsteuer wird der Steuerabzug an der Quelle, also direkt bei den auszahlenden Stellen (z.B. den Banken) vorgenommen. Anders als bei der Kirchenlohnsteuer wird bei der Abgeltungsteuer der Steuerabzug allerdings endgültig und anonym, d.h. ohne Benennung des Steuerpflichtigen, vorgenommen. Damit entsteht das Problem, wie der darauf entfallende Kirchensteueranteil erhoben werden kann – ohne die vom Gesetzgeber gewollte Anonymität - vor allem Dritten gegenüber – wieder aufzuheben.
Dafür ist folgende Lösung vorgesehen: Für einen Übergangszeitraum in den Jahren 2009 und 2010 kann der Steuerpflichtige wählen, ob er - wie bisher - seine Kapitaleinkünfte für Zwecke der Berechnung der Kirchensteuer in der Steuererklärung angibt oder seiner auszahlenden Stelle seine Religionszugehörigkeit angibt. Im letzteren Fall behielte die auszahlende Stelle die Kirchensteuer ein und führt sie ab. Der Sonderausgabenabzug wird dabei gleich mit berücksichtigt. Wir empfehlen, den Weg der Steuererklärung zu wählen.
Ab 2011 wird die Erhebung der auf die Kapitalerträge anfallende Kirchensteuer grundsätzlich an der Quelle vorgenommen, d.h. z.B. bei der auszahlenden Bank. Die Wahrung der Anonymität wird dann durch einen bis dahin eingeführten elektronischen Datentransfer ermöglicht. Der Sonderausgabenabzug wird dabei gleich mit berücksichtigt. Sofern der persönliche Steuersatz aber unter 25% liegt, kann der Steuerpflichtige die Veranlagung weiterhin beantragen und erhält zuviel einbehaltene Steuer zurück.

Zur Nüchternheit mahnt auch die folgende Betrachtung:

Hatten wir im Jahre 1992 noch immerhin 4,463 Milliarden Euro Kirchensteuereinnahmen, waren es 2006 3,988 Milliarden Euro, mithin mehr als 13% weniger. In der gleichen Zeit sind die allgemeinen Kosten und mit ihnen die Tarife um durchschnittlich 23% bis 26% gestiegen!

Oder anders ausgedrückt: Der Wert eines „Kirchensteuer-Euros“ ist um 23% gesunken; es ist ganz so, als ob wir nur noch drei (!) Milliarden Euro – gemessen an 1992 - zur Verfügung hätten!

In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Frage auf wie die Finanzkraft dauerhaft gestärkt und signifikant Mittel neben der Kirchensteuer für die kirchliche Arbeit eingeworben werden können. Die Steuerkommission des Rates der EKD befasst sich regelmäßig mit diesen und ähnlichen Fragen. So wurden u.a. auf Anregung des Haushaltsausschusses die Möglichkeiten eines eigenen Steuertarifes ebenso untersucht und bewertet wie alternative Möglichkeiten, wie sie z.B. im europäischen Kontext von Bedeutung sind. Im Ergebnis sehen die Steuerkommission und die verantwortlichen Gremien der EKD neben der Kirchensteuer in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung einschließlich des Kirchgeldes kein Finanzierungsinstrument, das die Gewähr bietet, dass die von der Kirche übernommenen Aufgaben dauerhaft erfüllt werden können. Allerdings ist den vielfältigen Formen von Finanzierungsergänzungsmöglichkeiten dauerhaft hohe Aufmerksamkeit zu widmen; dabei kommt dem Fundraising mit seinem ganzheitlichem Ansatz eine besondere Bedeutung zu.

Eines aber ist klar: Die Entwicklung der realen Finanzkraft der Kirche beruht wesentlich auf der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen. Wir kennen die Hochrechnungen der Statistiker; die Konsequenzen daraus werden uns weiter in Atem halten. Trotzdem: Atempausen wie in diesem Jahr sind ein Grund zur Dankbarkeit. Und so gilt allen Kirchensteuerzahlenden, all denen, die ihre Kirche finanziell unterstützen, ein herzlicher Dank.

So gibt es also zu den kirchlichen Reformprozessen und finanziellen Konsolidierungsvorhaben keine Alternative.
Dies ist der Hintergrund, vor dem Rat und Synode den Prozess der „mittelfristigen Finanzperspektiven 2009“ mit zum Teil erheblichen Reduktionen, vor allem aber Schwerpunktsetzungen und Strukturklärungen eingeleitet haben. Dieser Haushalt ist in vielfältiger Hinsicht schon das Siegel auf die Umsetzung. Auf diese – das kann man ganz gewiss sagen – erfolgreiche und Erfolg versprechende Umsetzung bin ich an dieser Stelle im vergangenen Jahr ausführlicher eingegangen. Ich denke der Vorsitzende des Haushaltsausschusses Dr. Meusel wird darauf seinerseits noch anschaulich eingehen.

Auf eine Besonderheit möchte ich Sie noch hinweisen. Die Umlage für die EKD wird auf Vorschlag des Finanzbeirates auf der Basis der Entwicklung der Kirchensteuern der jeweils letzten drei Jahre festgelegt. Das ist ein nachlaufender Faktor. Damit teilt die EKD getreulich das Schicksal ihrer Gliedkirchen – aber zeitversetzt. So kommt es, dass die Umlagen für das Jahr 2008 - trotz vorübergehend steigender Kirchensteuereinnahmen bei den Gliedkirchen - noch sinken und nicht etwa steigen: Sie gingen seit 2006 von 94,2 Millionen Euro auf 85,3 Millionen Euro in 2008 zurück.
In den Folgejahren werden sie dann wegen der Kirchensteuerzuwächse in diesem und im letzten Jahr nicht wie prognostiziert sinken, sondern ggf. geringfügig steigen. Das kann für die Gliedkirchen durchaus zu einem synodalen Vermittlungsproblem werden: Einerseits wollen sie der EKD ein verlässlicher Partner sein und zu der bewährten Regel stehen, andererseits könnten die Einnahmen gerade dann wieder zurückgehen, wenn die Umlagen für die EKD steigen sollen. Was ist da zu tun? Nun, gute Haushalterschaft üben: In guten Jahren etwas ansammeln, damit man in weniger guten etwas zuzusetzen hat. Und das nur, um der EKD einen solchen nachlaufenden Zuwachs zu ermöglichen?

Liebe Schwestern und Brüder, hier geht es nicht um Äußerlichkeiten: Es geht um unsere Verlässlichkeit und um die Frage, wie die EKD ihrerseits damit umgeht. Genau das ist wieder die Verantwortung des Rates und dieser Synode. Der Rat hat sich mit dieser Frage ausgiebig beschäftigt und – im wesentlichen - drei Antworten gefunden:

  1. Auch in der EKD muss in vermeintlich besseren Zeiten Vorsorge für schwierigere Tage getroffen werden.
  2. Die Zuschussempfänger der EKD sind Werke und Einrichtungen, die in der Regel auch für die Gliedkirchen tätig sind. Ihnen für einen begrenzten Zeitraum von drei bis fünf Jahren bei ohnehin knappesten Mitteln ein wenig Konstanz zu ermöglichen und kein permanentes Absinken zuzumuten, ist in aller Interesse.
  3. Die angestoßenen Reformen im Bereich der evangelischen Kirche benötigen Begleitung und sind nicht immer zum Nulltarif zu haben. Zeitlich begrenztes Investieren ist in der Sache durchaus geboten – und wird nur dort geschehen, wo es  im Interesse der Gemeinschaft ist.

Ein verantwortlicher Umgang mit dem anvertrauten Geld ist das A und das O guter Haushalterschaft. Dazu gehört eine in der Sache begründete Verlässlichkeit. Diese obwalten zu lassen ist auf allen Ebenen geboten: Innerhalb der Gliedkirchen, innerhalb der EKD und im Verhältnis zwischen EKD und ihren Zuschussempfängern. Das ist nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel verlangt.

II.

„Nicht zu wenig, nicht zu viel“ - ich komme zum Haushalt der EKD für das Jahr 2008.

Der Rat legt Ihnen einen Haushaltsentwurf vor, der sich in das gesamte Geschehen in der EKD und ihren Gliedkirchen einfügt. Er orientiert sich an den Anforderungen von heute und zeigt Verantwortung für morgen.

Wie Sie wissen wird der Entwurf eines Haushalts in vielfältigen Beratungen gewissermaßen auf Herz und Nieren geprüft. So auch dieser Entwurf: im Kollegium des Kirchenamtes, der Teil des Haushaltes für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr im Finanzausschuss und Beirat der Ev. Seelsorge in der Bundeswehr, schließlich im Finanzbeirat der EKD, intensiv im Ständigen Haushaltsausschuss der Synode der EKD, in der Finanzreferentenkonferenz der EKD, im Rat selbst und zuletzt in der Kirchenkonferenz.

Die systematischen Planungsvorgaben für die Allgemeine EKD-Umlage und die Umlage für das Diakonische Werk 2008 (Reduzierung gegenüber dem Vorjahr um aufgerundet 3,6 %) wurden eingehalten. Bei der Umlage für die sogenannte Ostpfarrerversorgung – die Versorgung für Pfarrerinnen und Pfarrer aus der ehemaligen DDR und weiteren östlichen Ländern, die vor 1990 ihren Ruhestand im „Westen“ angetreten haben - ist aufgrund des deutlich zurückgehenden Bedarfs eine stärkere Reduktion um 16,7 % möglich. Darüber hinaus ist im Haushaltsteil II für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr ein Rückgang an Kirchensteuerzuweisungen in Höhe von 4,16 % gegenüber dem Vorjahr vorgesehen.

Insgesamt liegt die Entlastung der Gliedkirchen damit bei 5.217.600 Euro bzw. 5,77 %.

Der Haushaltsplanung 2008 liegen diese Eckdaten für die Entwicklung der EKD-Umlagen und andererseits die von Rat und Synode der EKD beschlossenen „Mittelfristigen Finanzperspektiven der EKD bis 2009“ mit den vorgesehenen Prioritäten- und Posterioritätensetzungen zugrunde.

Einige Besonderheiten und Änderungen möchte ich hier noch ausdrücklich benennen:

Die KED-Zuweisungen der Gliedkirchen (HH-Stelle 3500.0431 auf Seite 24) sind auch in diesem Haushaltsentwurf weiterhin mit 44,6 Millionen Euro angesetzt. Indessen macht uns die Entwicklung Sorge. Wir sind unserem selbst gesetzten Ziel, die Beiträge der Gliedkirchen für den Entwicklungsdienst zu erhöhen und zu stabilisieren nicht wirklich näher gekommen. Die verschiedentlich erwogene Veränderung der Verfahrensweise – weg von freiwilligen Beiträgen – hin zu einer verbindlicheren Umlage, ist noch nicht konsensfähig. Das liegt allerdings weniger am mangelnden Willen, als vielmehr an unterschiedlichen Finanzströmen in den Gliedkirchen, die teilweise eigene Werke – ergänzend zum Evangelischen Entwicklungsdienst – zusätzlich tragen. Diese Problematik wird den Rat und die Kirchenkonferenz weiter beschäftigen.

Sodann hat der Rat die Arbeit des Rundfunkbeauftragten (Unterabschnitt 4215 auf Seite 28) neu geordnet. Es geht ihm darum, diesen Arbeitsbereich so zu strukturieren, dass er eine noch stärkere Wirkungsmöglichkeit erhält. Daher wurden seine eher wirtschaftlich ausgerichteten Aktivitäten dem Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik übertragen. Es betreibt solche Aktivitäten seinerseits ohnehin und bietet dafür die optimaleren Voraussetzungen. Damit einhergehend werden die dafür vorgesehenen finanziellen Mittel nunmehr auch dem GEP zur Verfügung gestellt. Die konkreten Umsetzungsplanungen sind im Werden – um dem haushaltsrechtlich Rechnung zu tragen, wird die Mittelübertragung aus diesem Bereich auf das GEP (UA 4120 Seite 27) durch einen „Flexibilisierungsvermerk“  ermöglicht (siehe Liste der Haushaltsvermerke, Deckungskreis 06 Seite 54).  Die Funktionsbezeichnung des Rundfunkbeauftragten wird in den des „Medienbeauftragten“ geändert; damit trägt der Rat zugleich der wachsenden Bedeutung der Medien auch für die evangelische Kirche Rechnung. 

Nicht nur im Blick auf das große Reformationsjubiläum 2017 will der Rat die Präsenz der EKD in Wittenberg erweitern; dafür sind 250.000 Euro vorgesehen (siehe im UA 1630  auf Seite 13). Die Lutherstadt Wittenberg erlangt – lange Jahre nach der deutschen Einheit spät genug – wachsende Bedeutung für den deutschen und internationalen Protestantismus. Eine besondere Pfarrstelle soll für den Beauftragten der EKD die Basis für die Entwicklung eigener verantwortlicher Aktivitäten sein. Der Rat denkt dabei an die Gestaltung inhaltlicher Arbeit – wie z.B. die Förderung evangelischer Predigtkultur, die Begleitung der wachsenden Touristenarbeit und an notwendige koordinierende Aufgaben. Ergänzend – und als künftige Basis für die EKD-Aktivitäten - ist die Gründung einer evangelischen Wittenbergstiftung als Trägerin der vielfältigen evangelischen Initiativen geplant; darüber wird der Rat Ihnen voraussichtlich im nächsten Jahr einen Gesetzentwurf zur Gründung dieser von der EKD, den Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüssen gemeinsam getragenen Stiftung vorlegen.

Der gemeinsame Reformprozesses „Kirche der Freiheit im 21. Jahrhundert“ muss personell und materiell unterstützt werden. Auf Anregung der Kirchenkonferenz wird dazu im Kirchenamt ein begleitendes Perspektivbüro eingerichtet; dafür sind 176.000 Euro eingeplant  (UA 7430 Seite 38). Die finanzielle Hauptlast wird allerdings von einigen Gliedkirchen durch Entsendung und Übernahme der Kosten für eine Mitarbeiterin und zwei weitere Mitarbeiter getragen. Dafür sei ihnen herzlich gedankt.

Die Umsetzung des Verbindungsmodells ist sehr gut vorangekommen. Die Ämter von UEK und VELKD sind mittlerweile in das Kirchenamt der EKD eingezogen. Eine Reihe von Aktivitäten – vor allem im Verwaltungsbereich – sind verzahnt. Die haushaltstechnische Integration der Amtsstellen von UEK und VELKD zum 01.01.2007 in den Unterabschnitten 7622 (Amtsstelle der VELKD – Seite 41) und 7623 (Amtsstelle der UEK – Seite 41) mit den damit verbundenen Stellenzugängen im EKD-Personalhaushalt wird sukzessive konkretisiert und verfeinert. Die mit den Amtsstellen verbundenen Ausgaben werden durch entsprechende Zuweisungen aus den weiterhin bestehenden Haushalten dieser Kirchen refinanziert und auf diese Weise ausgeglichen.

III.

Schließlich noch einige Sätze zum Teil II des Haushaltes Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr:

Der Haushaltsplanentwurf für 2008 (ab Seite 84) für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr (HESB) ist durch zwei unterschiedliche Faktoren geprägt.  Auf der Einnahmeseite ist die Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen prägend.

Wie Sie wissen, speist sich der Haushalt des HESB im Wesentlichen aus den Kirchensteuern der evangelischen Zeit- und Berufssoldaten. Diese betrugen noch im Jahr 2002 und in den Jahren davor einigermaßen konstant um 20 Millionen Euro jährlich. Wehrpflichtige zahlen natürlich keine Kirchensteuer.

Nach 21 Millionen Euro im Jahr 2003 sank das Aufkommen auf 12,8 Millionen Euro in 2006 ab. Das ist gegenüber 2003 ein Rückgang von 39 % in drei Jahren! Ein Grund für diese Entwicklung ist, dass die Zahl der evangelischen Zeit- und Berufssoldaten pro Jahr um durchschnittlich 2.000 zurück geht;  zum einen wird die Bundeswehr kleiner und zum anderen treten zunehmend nicht konfessionell gebundene Personen in die Bundeswehr ein.

Das Kirchenamt der EKD und die Verwaltung des Haushaltes für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr haben dementsprechend wie in allen anderen Bereichen vorausschauend eine mittelfristige Finanzplanung bis 2011 erstellt (Seiten 68 und 109 im Zahlenteil). Auf dieser Grundlage wird jeweils am Schluss der Erläuterungen zu den Einzelpositionen die voraussichtliche Entwicklung des Nettozuschussbedarfs aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung dargestellt.

Ein anderer Faktor ist dafür umso erfreulicher:  Bischof Krug hat seinen Dienstsitz als Militärbischof nach Berlin verlegt. Bemerkenswert ist daran, dass sich nun erstmals der Haushalt für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr und das staatliche Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr unter einem Dach befinden. Das gewährleistet optimale Arbeitsbedingungen und eine verstärkte Zusammenarbeit. Bemerkenswert ist auch der Ort selbst – eine indirekte Frucht des Verbindungsmodells: Es ist die ehemalige Kirchenkanzlei der UEK  in der Jebensstraße am Bahnhof Zoo, das Dienstgebäude des ehemaligen Evangelischen Oberkirchenrates. Dort befinden sich noch weitere kirchliche Einrichtungen, wie die Evangelische Medienakademie und die Redaktion der evangelischen Monatszeitschrift "Zeitzeichen". Ein traditionsreicher Ort, in dem durchaus Kirchengeschichte geschrieben wurde, bleibt so sinnvoll und auf Dauer für die kirchliche Arbeit erhalten.

Liebe Schwestern und Brüder!

Namens des Rates lege ich Ihnen hiermit das Kirchengesetz über den Haushaltsplan, die Umlagen und die Kollekten der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Haushaltsjahr 2008 zur Beratung und Beschlussfassung vor.
„Nicht zu wenig, nicht zu viel“ – die Synode möge urteilen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

06. November 2007