Oberrechnungsamt der EKD

Leitung: Harald Weitzenberg

Abrechnungen und Geldscheine

Oberrechnungsamt der EKD (ORA),
Postanschrift: Postfach 21 02 20, 30402 Hannover
Hausanschrift: Markgrafstraße 5, 30419 Hannover
Tel.: 0511 / 27 96 - 0
Sekretariat : 0511 / 2796 - 606
Fax: 0511 / 27 96 - 620
E-Mail: ora@ekd.de

Das Oberrechnungsamt (ORA) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist das für die Rechnungsprüfung zuständige Finanzkontrollorgan der EKD. Es ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Insoweit entspricht es einem staatlichen Rechnungshof.

In diesem Rahmen prüft das ORA die jährliche Rechnungslegung der EKD. Dabei wird jeweils geprüft, ob die von der EKD vorgelegten Jahresabschlüsse und Bilanzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Haushaltsausführung, sowie der Vernögens-, Finanz- und Ergebnislage vermitteln.

Darüber hinaus überwacht das ORA die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der EKD einschließlich ihrer Einrichtungen, Betriebe und Sondervermögen und ist in diesem Rahmen auch beratend tätig. Es prüft die ordnungsmäßige, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Haushaltsmittel und bereitet die Entlastung durch die Synode der EKD vor. 

Außerdem prüft das ORA auch die Verwendungsnachweise, die die Empfänger von Zuwendungen aus dem EKD-Haushalt vorzulegen haben. Soweit das ORA es für notwendig hält, erstreckt sich die Prüfung auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung der Zuwendungsempfänger.

Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des ORA bildet Artikel 33 Abs. 3 der EKD-Grundordnung in Verbindung mit dem Kirchengesetz über das Oberrechnungsamt der EKD (ORAG) vom 12. November 1993.

Außerdem prüft das ORA auf Grund von Verwaltungsvereinbarungen gegen Kostenerstattung die Rechnungslegung der UEK, der VELKD und von derzeit sieben Landeskirchen (Baden, Braunschweig, Hannover, Lippe, Oldenburg, Pfalz und die Ev.-ref. Kirche in Leer).

Das ORA arbeitet in der "Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Rechnungsprüfungsämter in der EKD“ (Kirpag) an der Entwicklung gemeinsamer Prüfungsstandards mit.