Huber nimmt Entscheidung im Fall Klar "mit Respekt" zur Kenntnis

Hannover (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hat die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler im Fall des früheren RAF-Mitglieds Christian Klar "mit Respekt" zur Kenntnis genommen. Dies teilte die EKD-Pressestelle am Montag in Hannover dem epd auf Anfrage mit. "Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen", hatte zuvor das Bundespräsidialamt in Berlin mitgeteilt.

Köhler hatte am 4. Mai 2007 mit Klar gesprochen. Der Entscheidung haben den Angaben zufolge Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zu Grunde gelegen.

Der Berliner Bischof Huber hatte im Februar in einer Kolumne für die Berliner Zeitung "BZ" die öffentliche Debatte darüber, ob eine Begegnung des Bundespräsidenten mit Christian Klar stattfinden soll, als "stillos" kritisiert. Der Bundespräsident werde prüfen, ob er sich zu einem solchen Schritt entschließen kann, betonte Huber damals: "Aber er braucht die Ergebnisse nicht zu kommentieren, zu denen er dabei kommt. Er braucht auch keine Ratschläge dafür, wie er vorgehen soll."

07. Mai 2007

Der Beitrag des EKD-Ratsvorsitzenden "Christian Klar: Recht und Gnade" vom 02. Februar 2007 in der BZ

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