Selbstbestimmung und Fürsorge

Neue Christliche Patientenvorsorge der Kirchen

10. Februar 2011

Christliche Patientenvorsorge

"Wir wollen Menschen ermutigen, sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen im Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung auseinanderzusetzen", sagte Landesbischof Friedrich Weber als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) bei der Vorstellung der neuen Christlichen Patientenvorsorge. Ende Januar hatten die Kirchen in Deutschland die neue Broschüre veröffentlicht. In ihr zeigen die Kirchen einen Weg zwischen unzumutbarer Verlängerung und nicht verantwortbarer Verkürzung des Lebens auf.

Bei der Vorstellung betonte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Erzbischof Robert Zollitsch, es sei „sinnvoll und ethisch verantwortlich“ Vorsorgeverfügungen zu treffen. Die Beschäftigung mit der eigenen Sterblichkeit „in gesunden Tagen“ sei eine Chance, die man nutzen solle.

Die Selbstbestimmung des Patienten und die Fürsorge für ihn müssten aber aufeinander bezogen sein. "Niemand darf zum Sterben gedrängt werden, aber auch ein Sterbender nicht zum Leben gezwungen werden", argumentierte Zollitsch. Er verwies auch auf die Grenzen einer Patientenverfügung. Kennzeichnend für die Christliche Patientenvorsorge sei deshalb die Ablehnung von Tötung auf Verlangen und ärztlicher Beihilfe zur Selbsttötung.

Der stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Jochen Bohl, unterstrich die zentrale Rolle der Vertrauensperson, die dem verfügten Willen des Patienten Geltung verschafft. "Denn die Erfahrung zeigt, dass sich das Lebensende auch durch Behandlungswünsche und eine Patientenverfügung nicht detailliert planen oder in allen Einzelheiten rechtlich regeln lässt", sagte Bohl. Deshalb werde von den Kirchen empfohlen, Behandlungswünsche und Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden.

Aufgrund der veränderten Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland seit September 2009 war eine völlige Neukonzeption der Christlichen Patientenverfügung nötig geworden. Das Dokument wurde gemeinsam von der DBK und vom Rat der EKD in Zusammenarbeit mit zahlreichen Mitglieds- und Gastkirchen der ACK erarbeitet.

Obwohl das Gesetz weder eine rechtliche noch eine ärztliche Beratung vorschreibe, empfahl der ACK-Vorsitzende, Landesbischof Weber, diese sehr. Patientenverfügungen und Behandlungswünsche könnten nur umgesetzt werden, wenn sie so „konkret“ verfasst seien, dass sie auf die später „möglicherweise eintretende Situation“ zutreffen. Eine fachkundige ärztliche Beratung könne hier helfen, „Klarheit“ zu schaffen und so „Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen“ zu vermeiden, so Weber.

Abschließend betonte der ACK-Vorsitzende, dass die Christliche Patientenvorsorge dazu beitragen wolle, „den Dialog zwischen der Ärzteschaft, dem Pflegepersonal, der Krankenhausseelsorge, den Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen über die verschiedenen Möglichkeiten der Patientenvorsorge zu intensivieren“.


Die Christliche Patientenvorsorge kann beim Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30149 Hannover, Fax: 0511/2796-457, versand@ekd.de bestellt werden und steht auch im Internet als Download zur Verfügung.

(mit epd)