Beschluss zur Sicherung der Rechte Geflüchteter in Deutschland

2. Tagung der 12. Synode der EKD, 8. bis 11. November 2015 Bremen

11. November 2015

Beschluss

der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 2. Tagung

zur

Sicherung der Rechte Geflüchteter in Deutschland

Die Synode der EKD bekräftigt die im Evangelium von Jesus Christus gegründete Verpflichtung, für eine Flüchtlingspolitik einzutreten, die am Grundsatz der solidarischen Nächstenliebe orientiert ist. Es ist ihre Überzeugung, dass die Aufnahme von Flüchtlingen zum Kernauftrag christlichen Handelns gehört.

Die Synode der EKD würdigt alle, die sich ehren-, haupt- und nebenamtlich für die Begleitung und Integration der Menschen vor Ort engagieren und bittet die Kirchengemeinden, sich auch weiterhin gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen, kommunalen und staatlichen Kräften für einen menschenwürdigen Umgang mit Geflohenen einzusetzen. Für die Arbeit mit Schutzsuchenden haben die evangelischen Landeskirchen insgesamt derzeit eine Summe von über 70 Millionen Euro zusätzlicher Mittel beschlossen und eingeplant.

Die Synode sieht die dringende Notwendigkeit, Kommunen und Länder zu entlasten, um der Verpflichtung zu angemessener Unterbringung und umfassendem Schutz gerecht zu werden. Dies kann jedoch nicht durch eine zahlenmäßige Beschränkung des Zuzugs von Schutz-suchenden erreicht werden. Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht und lässt sich nicht begrenzen. Die Synode dankt der Bundeskanzlerin ausdrücklich für ihre diesbezügliche Klarstellung und ihre Entscheidung, Schutzsuchenden die Aufnahme in Deutschland nicht zu verweigern.

Die Synode bittet den Rat, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass

  • das Recht auf Familiennachzug wie bisher auch für subsidiär Geschützte gilt. Familie ist der Raum, in dem Vertrauen wächst und in dem die Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Gerade für Menschen auf der Flucht ist das Zusammensein der Familie elementar und ein wesentlicher Faktor der Integration. Das gilt selbstverständlich auch für die Gruppe der syrischen Flüchtlinge;
  • abgelehnte Asylsuchende nicht in Staaten zurückgeführt werden, in denen ihre Sicherheit nicht gewährleistet ist (z.B. Afghanistan);
  • Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Asylantrag ein Jahr nicht beschieden wurde, eröffnet wird, gegen Rücknahme des Asylantrags ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen zu erhalten.


Bremen, den 11. November 2015

Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland

Dr. Irmgard Schwaetzer