Beschluss zum Schutz von geflüchteten Mädchen, Frauen und Müttern mit Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften

2. Tagung der 12. Synode der EKD, 8. bis 11. November 2015 Bremen

11. November 2015

Beschluss

der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 2. Tagung


zum

Schutz von geflüchteten Mädchen, Frauen und Müttern mit Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften


In Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften leben Menschen auf engstem Raum und ohne Privatsphäre zusammen. Es fliehen viele Mädchen, Frauen und Mütter mit Kindern. Durch die Tatsache, dass manche der Frauen alleinreisend und Mädchen und Jungen auch unbegleitet unterwegs sind, sind sie in besonderem Maße von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedroht.

Die Synode bittet den Rat, sich dafür einzusetzen, dass

  • bei den zuständigen Stellen für eine geschützte Unterbringung von Mädchen und Frauen, sowie deren Kindern gesorgt wird, um sie insgesamt – Frauen, Mädchen und Jungen – vor Übergriffen zu schützen;
  • Spezifische Betreuungsangebote für geflüchtete Frauen und Mädchen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, oder Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden sind, sollen eingerichtet werden. Diese Angebote erfordern eine besondere Qualifikation im Hinblick auf geschlechterspezifische Probleme;
  • in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften auf die Einrichtung von getrennten Sanitäranlagen und in besonderen Fällen auf eine getrennte Unterbringung geachtet wird. Ebenso gilt es, sich für einen besonderen Schutz und die angemessene Versorgung von Schwangeren und Säuglingen einzusetzen;
  • bei Asylverfahren den Frauen Dolmetscherinnen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso soll während der Anhörung eine Kinderbetreuung gewährleistet sein;
  • die Asylsuchenden über ihre Rechte und Pflichten – gerade auch hinsichtlich der Gleichberechtigung von Frauen und Männern – informiert werden;
  • dass im Asylverfahren stärker geschlechtsspezifische Fluchtgründe als Asylgrund in den Blick genommen werden.

Um die tatsächliche Umsetzung dieser Maßnahmen zu gewährleisten, wird die Einsetzung von Ombudspersonen empfohlen.


Bremen, den 11. November 2015

Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland

Dr. Irmgard Schwaetzer