Beschluss zu Integration der Geflüchteten gestalten

2. Tagung der 12. Synode der EKD, 8. bis 11. November 2015 Bremen

11. November 2015

Beschluss

der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 2. Tagung

zu

Integration der Geflüchteten gestalten


Da Deutschland seit Jahren Einwanderungsland ist und die gegenwärtige Zahl der Flüchtlinge diese Entwicklung noch beschleunigt, gilt es nun, Integration und Inklusion im Horizont der Menschenrechte und der Menschenwürde zu gestalten. Dabei sind Menschenwürde und Menschenrechte leitend für die Gestaltung von Integration als ein Prozess, der wechselseitig und kontinuierlich erfolgt. Aus einer Ethik der Einfühlung heraus engagieren sich Kirchengemeinden, Diakonie, evangelische Bildungseinrichtungen und -werke für die Integration von Flüchtlingen und eine demokratische Zivilgesellschaft. Sie brauchen dazu öffentliche Unterstützung für die Infrastruktur.

Integration wird zuallererst durch das Erlernen der deutschen Sprache, durch das Miteinander in Bildungseinrichtungen und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht und gefördert. Deshalb unterstützt die Synode der EKD alle Bemühungen zum Ausbau der Integrations- und Sprachkurse, zum Aufbau von Willkommensklassen in den Schulen und zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Die Synode regt an, kirchliche Mittel bereitzustellen, um in der Arbeit mit Flüchtlingen in Schulen, Kirchen- und Moscheegemeinden und diakonischen Diensten Aspekte der (inter-)re-ligiösen Bildung zu entwickeln. Sie bittet die Landeskirchen, in ihren Gemeinden, Ämtern und Werken Prozesse der interkulturellen Öffnung sowie des interreligiösen und interkulturellen Lernens zu befördern.

Daher bittet die Synode den Rat, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

  • Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, durch die Finanzierung und Organisation von Dolmetscherleistungen möglichst unter Einbindung von Migrantinnen und Migranten als Sprach- und Migrationsmittler unterstützt werden;
  • Schulen aller Schularten – auch in evangelischer oder freier Trägerschaft – in allen Bundesländern die Möglichkeit erhalten, Sprachlernklassen, Schulplätze und Ausbildung für Flüchtlinge mit einer fairen Refinanzierung anbieten zu können;
  • Verfahren zur Kompetenzfeststellung für Flüchtlinge entwickelt werden, durch die sie zügig und auch bei fehlenden schriftlichen Zeugnisdokumenten eine berufliche Ausbildung in Betrieben, beruflichen Schulen oder Hochschulen beginnen können.


Bremen, den 11. November 2015

Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland

Dr. Irmgard Schwaetzer