2. Tagung der 11. Synode der EKD, Ulm, 25. bis 29. Oktober 2009

Ratswahl

Bericht des Vorsitzenden des Ratswahlausschusses der Evangelischen Kirche in Deutschland

Peter Bukowski, Vorsitzender des Reformierten Moderamens

25. Oktober 2009

Frau Präses, liebe Schwestern und Brüder der Kirchenkonferenz und der Synode!

Der Wahlvorschlag für die Wahl des Rates der EKD ist ihnen fristgerecht schriftlich zugegangen. Die Einbringung hat den Sinn, über die Arbeit des Ratswahlausschusses zu berich¬ten und den Wahlaufsatz zu begründen.

Der Ratswahlausschuss wurde bekanntlich auf der Synode in Würzburg gewählt: zehn Mitglieder von der Synode und drei von der Kirchenkonferenz. In der Folgezeit hat er dreimal getagt, die Arbeit wurde in jeder Weise von Seiten des Kirchenamtes unterstützt, wofür ich an dieser Stelle Herrn Präsidenten Hermann Barth, seiner Referentin Frau Petra Husmann-Müller sowie dem Büro ausdrücklich danken möchte.

Aufgaben und Arbeitsweise des Ratswahlausschusses sind durch Artikel 30 der Grundordnung der EKD und durch § 21 der Geschäftsordnung der Synode der EKD festgelegt. Demnach hatten wir einen Wahlvorschlag zu erstellen, der mehr Namen enthalten soll, als Ratsmitglieder zu wählen sind, also mehr als 14 Namen (das 15. Mitglied des Rates steht in der Person der Präses bereits fest). Unser Vorschlag umfasst 22 Namen.

Als verpflichtenden Gesichtspunkt für die Wahl des Rates nennt die Grundordnung „die bekenntnismäßige und landschaftliche Gliederung der EKD“. Wir haben dies so verstanden, dass unser Wahlvorschlag weitest möglich die Vielfalt des in der EKD vereinten Protestan-tismus widerspiegeln soll, also neben den Konfessionen auch die verschiedenen Frömmigkeits- und theologischen Richtungen. Über diese Vorgabe hinaus hatten wir uns über weitere Kriterien zu verständigen. Ich will die wichtigsten nennen - zur Erläuterung unseres Wahlaufsatzes, aber zugleich mit der herzlichen Bitte, diese Gesichtspunkte in Ihren Beratungen und bei Ihrem Wählen zu berücksichtigen.

Die EKD hat für den Protestantismus in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Das Verbindungsmodell und der Reformprozess, aber auch die Reformationsdekade sind beeindruckende Beispiele wachsender Verbindlichkeit und gewollter Gemeinsamkeit. Um diese Entwicklung fortzusetzen, sollten im Rat eine ausreichende Anzahl (hauptamtlich) kirchenleitender Personen vertreten sein. Wir sind davon ausgegangen, dass sie wie in der Vergangenheit ungefähr die Hälfte der Ratsmitglieder stellen werden, und nennen, um eine echte Wahl zu ermöglichen, aus dem Kreis der Kirchenkonferenz 11 Namen, 9 leitende Geistliche und zwei leitende Juristen (ein Jurist und eine Juristin). Vor allem bei diesen Personen gilt es, dem in der Grundordnung genannten Kriterium im engeren Sinne Genüge zu tun, also auf bekenntnismäßige und landschaftliche Ausgewogenheit zu achten; in diesem Zusammenhang haben wir auch das Votum der Konferenz der kleinen Kirchen berücksichtigt.

Bei den – ja, wie soll man sie eigentlich nennen: Laien trifft es ja nur ungenau und hat im Deutschen zudem einen leicht abschätzigen Ton, Nicht-Kirchenleitende ist eine Negativettiketierung, deshalb erlaube ich mir, sie einmal als die Multiperspektivischen zu bezeichnen – also bei jener zweiten Gruppe war uns neben einer Vielfalt der beruflichen, kirchlichen und lebensmäßigen Hintergründe, die sie in die Ratsarbeit einbringen können, die kirchliche Anbindung wichtig: Wie Sie aus den biographischen Angaben und den Kurzvorstellungen schon entnehmen konnten, sind alle auch abgesehen von der etwaigen Ratsarbeit engagierte Mitglieder ihrer Kirche.

Insgesamt haben wir uns darum bemüht, durch die Auswahl der Kandidaten und Kandidatinnen möglichst viele unterschiedliche kirchliche und gesellschaftliche Arbeitsfelder präsent sein zu lassen: kirchenleitende Tätigkeit, Gemeindearbeit vor Ort, besondere Erfahrungen und Verbindungen zu Diakonie, Ökumene und Mission, Arbeit in Schule und Hochschule, in Recht, Politik, Wirtschaft, Kultur und in den Medien - Stichworte nur, denen weitere hinzuzufügen wären. Jedenfalls gewährleistet unser Wahlaufsatz, dass gegenwärtig besonders brennende Fragen und Herausforderungen im Rat kompetent aufgegriffen werden können.

Schließlich haben wir im Gefälle der Synodenbeschlüsse von Bad Krozingen (gefasst vor genau 20 Jahren!) einen 40% Frauenanteil angestrebt. Das ist mit 10 von 22 KandidatInnen gelungen (dazuzuzählen ist die schon gewählte Präses). Freilich ist das Verhältnis von Männern und Frauen in den beiden genannten Gruppen sehr unterschiedlich. Dies ist aber nicht unserem Ausschuss anzulasten. Es konnte in dieser wie übrigens auch in anderen Fragen nicht unsere Aufgabe sein, Entscheidungen von Synoden durch unseren Wahlaufsatz gleichsam nach zu korrigieren.

Wo ich gerade bei Zahlen bin: Im Kreise der Kirchenleitenden sind 5 lutherisch, 5 uniert, eine Person reformiert. Auf der gesamten Liste: eine Person reformiert, 11 uniert, 10 lutherisch (ob man angesichts der neuen EKM unsere Frau Präses als konfessionellen Hybriden bezeichnen darf, wage ich zu bezweifeln, eher ist sie als lutherisch Geprägte die gelungene Abrundung der konfessionellen Ausgewogenheit unseres Vorschlages). Er umfasst übrigens 11 ordinierte Theologen und exakt die andere Hälfte Menschen aus anderen Berufen (eben die Multiperspektivischen). Die jüngste Kandidatin ist 27 Jahre alt, die älteste 67, der Gesamtaltersdurchschnitt liegt (seltsam genug) wie bei den beiden vorigen Wahlaufsätzen wieder bei 53 Jahren (genaugenommen 53,9). Die Kandidaten und Kandidatinnen kommen aus 13 verschiedenen Landeskirchen; 6 Personen stehen für die Kontinuität zum letzten Rat.

Soviel zu den von uns erarbeiteten Gesichtspunkten. Es drängt mich hinzuzufügen: Diese waren notwendige, aber beileibe nicht hinreichende Bedingungen zur Aufstellung eines Kandidaten oder einer Kandidatin. Wir waren in der glücklichen Lage, niemanden aus Proporzgründen nennen zu müssen. Und so ist unser Wahlaaufsatz weit mehr als die Summe der hier genannten Kriterien und Funktionen. Wir halten jede der vorgeschlagenen Persönlichkeiten über die Erfüllung einzelner Kriterien hinaus für hervorragend geeignet, die Aufgaben eines Ratsmitglieds zu erfüllen.

Sie haben also, das wird die persönliche Vorstellung gleich eindrucksvoll bestätigen, die Qual der Wahl. Aber bitte, liebe Schwestern und Brüder: Quälen Sie sich und nicht unsere Kandidaten! Im Klartext: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht möglichst bald und möglichst beherzt und extensiv Gebrauch, anstatt die Wahlprozedur über Gebühr in die Länge zu ziehen.

Abschließend möchte ich mich im Namen des Ratswahlausschusses noch einmal ausdrück-lich bei all den Schwestern und Brüdern bedanken, die sich zu einer Kandidatur bereiterklärt haben. Ich weiß, dass einigen die Entscheidung nicht leicht gefallen ist. Mit Ihrer Bereitschaft sich vorzustellen und gegebenenfalls eine sehr zeitaufwendige Aufgabe zu übernehmen, machen Sie uns ein großes Geschenk, mit dem wir achtsam umgehen werden. Außerdem bedanke ich mich bei den Mitgliedern des Ratswahlausschusses, namentlich bei der stellvertretenden Vorsitzenden, Frau Oberkirchenrätin Barbara Bauer, für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit und für die Zeit und Mühe, die alle für diese Arbeit aufgebracht haben. Dass wir Ihnen unseren Wahlvorschlag einmütig vorlegen können, mag als gutes Zeichen für den Geist dieser Synode und für die nun beginnende Wahlprozedur gelten.

Peter Bukowski



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