Rechtssammlung

Im FachInformationsSystem Kirchenrecht (FIS Kirchenrecht) finden sich alle Rechtsnormen, die bisher in der Druckausgabe der Rechtssammlung „Das Recht der Evangelischen Kirche in Deutschland“ enthalten waren. Diese werden im System stets auf dem aktuellen Stand gehalten. Daneben gibt es einen kontinuierlich wachsenden Archivbereich mit Rechtsvorschriften, die außer Kraft gesetzt wurden oder frühere Fassungen noch aktueller Teilbereiche, soweit die Aufbewahrung angezeigt ist. Im Aufbau befindet sich ferner ein Rechtsprechungsteil, in den nach und nach Urteile der Kirchengerichte der EKD und UEK eingestellt werden sowie ein Bereich, in dem u.a. Begründungen und Materialien zu größeren Gesetzen eingestellt werden können. Diese Texte sind den Rechtsnormen des geltenden Rechts insofern zugeordnet, als die ursprüngliche Ordnungsnummer des reinen Rechtstextes beibehalten und mit 1000 addiert wird.

Zusätzlich ist der Zugriff auf die Amtsblätter der EKD ab der Ausgabe Januar 2002 möglich.

Seit Herbst 2009 sind hier auch die Rechtsnormen der Union Evangelischer Kirchen (UEK) vorzufinden.

In der Online-Version wurden die Texte auf der Basis der rechtsverbindlichen Veröffentlichung im Amtsblatt der EKD formatbedingt redaktionell überarbeitet. Die jeweils gültige Fassung aller Gesetze, Verordnungen, Arbeitsrechtsregelungen und sonstiger Vorschriften ergibt sich weiterhin ausschließlich aus den Veröffentlichungen der Amtsblätter.

Es ist möglich, sich ohne weitere Hürden in das Online-Angebot kostenfrei einzuloggen:

www.kirchenrecht-ekd.de

Im Prinzip ist die Arbeitsweise des FIS Kirchenrecht sehr ähnlich einer Word-Anwendung.

Für den Ausdruck von Texten wird empfohlen, die pdf-Datei zugrunde zu legen. Hier wird ein optimales Layout geboten, so wie es auch bei einem Druck als Print-Ausgabe der Fall sein wird.

Aktuelle Informationen und Hinweise finden sich im Button „Aktuelles“. Unter dem Button „Hilfe“ werden nützliche Hinweise und Tipps zur Benutzung gegeben.

Eine Gesamtprintausgabe wird es aufgrund des Online-Angebotes und der Möglichkeit, sich Teilausgaben erstellen zu lassen, zukünftig nur noch in größeren Zeitabschnitten geben.

Das FachInformationsSystem Kirchenrecht ist - unter der Federführung der EKD - eine gemeinschaftliche Entwicklung mit mehreren Gliedkirchen. Mit im Boot sind neben EKD und UEK die Ev. Kirche von Westfalen, die Ev. Kirche im Rheinland, die Ev. Kirche in Baden, die Ev. Kirche in Mitteldeutschland, die Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die Lippische Landeskirche, die Nordelbische Ev.-Luth. Kirche, die Ev.-ref. Kirche. Darüber hinaus interessieren sich die Bremische Ev. Kirche, die Ev. Kirche in Hessen und Nassau sowie die Ev. Kirche in Württemberg und die Ev.-luth. Kirche Hannovers. Je nach Sachstand der Umsetzung ist es möglich, unter folgender Internet-Adresse auch auf die Rechtsbereiche dieser Kirchen zuzugreifen:

http://wbv-kirchenrecht.de