Zur Entscheidung des Deutschen Bundestages über den Import menschlicher embryonaler Stammzellen

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Manfred Kock, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann

30. Januar 2002

Mit großer Enttäuschung haben wir die Entscheidung des Deutschen Bundestages aufgenommen, den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen - wenn auch unter strikten Bedingungen - zuzulassen.

Damit wird es auch in Deutschland möglich, mit menschlichen embryonalen Stammzellen zu experimentieren, zu deren Gewinnung Embryonen getötet wurden. Durch diese Entscheidung sind Lebensrecht und uneingeschränkter Lebensschutz des Menschen vom Zeitpunkt der Befruchtung an nicht mehr gewährleistet.

Der Beschluss des Deutschen Bundestages widerspricht dem Geist des Embryonenschutzgesetzes, in dem es heißt: "Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an".

Wir danken den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die sich mit großem Ernst an der Debatte um diese schwierige ethische Fragestellung beteiligt haben.

Wir fordern alle politisch Verantwortlichen auf, sich trotz dieser Entscheidung des Bundestages mit allem Nachdruck für den Schutz des menschlichen Lebens von Anfang an einzusetzen, damit dieser Beschluss nicht zu einem Dammbruch führt. Wir werden bei den noch ausstehenden bioethischen Entscheidungen unvermindert wachsam bleiben und auf mögliche Gefährdungen aufmerksam machen.

Hannover/Bonn, den 30. Januar 2002
Pressestelle der EKD 
Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz


Diese Pressemitteilung wird von beiden Pressestellen zeitgleich veröffentlicht.