Ad-hoc-Ausschuss legt Vorschläge zu Strukturfragen vor

Bekenntnisbindung wahren – Zusammenarbeit stärken

26. Juni 2003

Die Kirchenkonferenz hat bei ihrer Sitzung am 26. Juni in Berlin den Vorschlag des von den Landeskirchen eingesetzten Ad-hoc-Ausschusses zu Strukturfragen begrüßt. Der von Landesbischof i.R. Klaus Engelhardt eingebrachte Vorschlag sieht vor, dass die bisher neben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bestehenden gliedkirchlichen Zusammenschlüsse in die EKD eingefügt werden. Aufgabe des Ausschusses war es, Vorschläge zu erarbeiten, wie unter uneingeschränkter Wahrung und Achtung der unterschiedlichen Bekenntnisbindungen der 24 Landeskirchen das Profil und die Wirksamkeit des Protestantismus in Deutschland durch die Vertiefung der Zusammenarbeit der Landeskirchen gestärkt werden kann. Die Kirchenkonferenz hat den Ad-hoc-Ausschuss beauftragt, die noch offenen Fragen weiter zu bearbeiten. Der Vorschlag soll nun in den Landeskirchen diskutiert werden. Sie müssen eine Reform mittragen. Landesbischof i. R. Engelhardt äußerte seine Zuversicht, dass der Vorschlag auf eine breite Zustimmung stoßen wird und damit sehr bald Realität werden kann.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft der 24 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. Die Gliedkirchen der EKD sind daneben bislang in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), der Evangelischen Kirche der Union (EKU) und der Arnoldshainer Konferenz (AKf) zusammengeschlossen. Ein Hauptgrund war, dass bei Gründung der EKD 1948 auch zwischen den Kirchen der Reformation in Deutschland noch keine Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft bestand. Diese konfessionelle Trennung ist durch die Leuenberger Konkordie von 1973 überwunden. Damit ist der Weg zu einer Neustrukturierung der Gemeinschaftsaufgaben der Landeskirchen frei. Den Anfang haben die Mitgliedskirchen der EKU und der AKf gemacht, die sich zum 1. Juli diesen Jahres zur Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) zusammenschließen: Sie haben den ausdrücklichen politischen Willen bekundet, ihre Aufgabe in der EKD zu erfüllen und zukünftig auf einen Zusammenschluss neben der EKD zu verzichten. Alle Landeskirchen haben daraufhin im Dezember 2002 einen Ad-hoc-Ausschuss unter dem Vorsitz des früheren Vorsitzenden des Rates der EKD, Landesbischof i.R. Prof. Dr. Engelhardt eingesetzt und mit der näheren Prüfung beauftragt. Der Ausschuss hat am 26. Juni 2003 der Kirchenkonferenz der EKD einen Zwischenbericht und ein Realisierungsmodell vorgelegt.

Der Vorschlag sieht vor, dass die bisher neben der EKD bestehenden gliedkirchlichen Zusammenschlüsse nun in die EKD eingefügt werden - sei es unter dem gemeinsamen Bekenntnis als "Kirche in der Kirche", sei es unter anderen Gesichtspunkten organisiert. Sie werden ihre Aufgabe insbesondere in eigenen Konventen der Kirchenkonferenz und der Synode der EKD wahrnehmen. Doppelstrukturen können damit entfallen. Die Einfügung soll durch Verträge der EKD mit der VELKD und der UEK geregelt werden. Dies wird zu Änderungen der Verfassungen aller drei Beteiligten führen. Im Ergebnis soll so viel Gemeinsamkeit in der größeren Gemeinschaft der EKD verwirklicht werden, wie möglich ist. Die Konvente können aber die Regelung eines Sachverhaltes an sich ziehen und für ihre engere Gemeinschaft eigene Entscheidungen fällen, wenn sie dies mit einer hohen qualifizierten Mehrheit wünschen. Damit kann die Gemeinschaft bekenntnisgleicher Kirchen in der EKD eigenverantwortlich gepflegt werden. Der Vorschlag des Ad-hoc-Ausschusses sieht statt bisher drei nur noch ein einziges Kirchenamt vor.

Ziel des Vorschlages ist es, unter Wahrung und Achtung der unterschiedlichen Bekenntnisbindungen der jeweiligen Landeskirchen, die evangelische Präsenz in Gesellschaft und Öffentlichkeit zu profilieren, Gemeinschaftsaufgaben wirksamer wahrzunehmen, die gemeinsame theologische Arbeit zu vertiefen, die Zusammenarbeit, Beratung und Unterstützung der Landeskirchen auszubauen und die Kommunikation zwischen den Landeskirchen unterschiedlichen Bekenntnisses zu verbessern. Die notwendige Reform wird zu einem sorgsamen Umgang mit den Ressourcen führen.

Die Kirchenkonferenz hat den Vorschlag begrüßt und den Ad-hoc-Ausschuss beauftragt, die noch offenen Fragen weiter zu bearbeiten. Der Vorschlag soll nun in den Landeskirchen, die die Reform beschließen müssen, diskutiert werden. Landesbischof i.R. Engelhardt äußerte seine Zuversicht, dass der Vorschlag auf eine breite Zustimmung stoßen wird und damit sehr bald Realität werden kann.

Christof Vetter
Hannover, 26. Juni 2003
Pressestelle der EKD

Hinweis:

Die Kirchenkonferenz der EKD wird von den Leitungen der Gliedkirchen gebildet. In ihr haben Gliedkirchen mit mehr als zwei Millionen Kirchenmitgliedern zwei Stimmen, die anderen Gliedkirchen haben eine Stimme. In der Kirchenkonferenz und in ihrer Arbeit findet die direkte Mitverantwortung und Einflussnahme der Landeskirchen für den Weg der EKD ihren Niederschlag. Die Kirchenkonferenz hat die Aufgabe, die Arbeit der EKD und der Gliedkirchen zu beraten, sie kann dem Rat und/oder der Synode Vorlagen zuleiten und Anregungen geben. Bei der Gesetzgebung und der Wahl des Rates wirkt sie ausdrücklich mit. Vorsitzender der Kirchenkonferenz ist stets der Ratsvorsitzende.

Hier finden Sie weitere Informationen zur
Struktur der EKD (www.ekd.de/ekd)
zur VELKD (www.velkd.de/)
zur EKU  (jetzt UEK www.uek-online.de/)
und zu den Gliedkirchlichen Zusammenschlüssen