"Der menschliche Embryo ist keine bloße Biomasse"

Rat der EKD gegen den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen

07. Dezember 2001

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) spricht sich gegen den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen aus. Er setzte sich heute auf seiner Tagung in Hannover eingehend mit dem aktuellen Stand der bioethischen Debatte auseinander. Mit seiner Ablehnung des Stammzellen-Importes bekräftigt das Leitungsorgan seine Überzeugung, die es zuletzt in seiner Erklärung vom 22. Mai dieses Jahres formuliert hat.

Der menschliche Embryo ist keine bloße Biomasse, sondern hat Anteil am Schutz der Würde und des Lebensrechts des Menschen. Eingriffe an menschlichen Embryonen, die ihre Schädigung oder Vernichtung in Kauf nehmen, sind daher nicht zu verantworten - und seien die Forschungsziele noch so hochrangig. Mit diesem Grundsatz ist die Herstellung menschlicher embryonaler Stammzellen nicht vereinbar, und zwar auch dann nicht, wenn dabei so genannte überzählige Embryonen verwendet werden.

Der Rat der EKD erkennt an, dass weder die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages noch der Nationale Ethikrat die Herstellung embryonaler Stammzellen in Deutschland befürworten und beide Gremien einen Import von Stammzellen an strenge Auflagen binden wollen. Aber: Wer nicht in einen Selbstwiderspruch zu seiner Ablehnung "verbrauchender" Embryonenforschung geraten oder sich dem Vorwurf aussetzen will, er habe bereits mit dem Import embryonaler Stammzellen den Rubikon überschritten, kann auch ihrem befristeten und mit Auflagen versehenen Import nicht zustimmen.

Der Rat macht sich zu eigen, was die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" einmütig in ihrem am 12. November 2001 vorgelegten "Teilbericht Stammzellforschung" festgestellt hat:

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" hält angesichts der ethischen Konflikte die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen, wobei menschliches Leben vernichtet wird, auch weiterhin für nicht verantwortbar. Sie ist sich darin einig, dass die Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken verhindert werden soll. Die Enquete-Kommission spricht sich dafür aus, das hohe Schutzniveau des Embryonenschutzgesetzes beizubehalten. Die erforderlichen Regelungen müssen gleichermaßen für den öffentlichen wie für den privaten Sektor gelten. Sie sollten deshalb auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Der Rat der EKD bittet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die vorgetragenen Argumente gewissenhaft zu prüfen und sich zu vergegenwärtigen, dass schon die Entscheidung über den Import von embryonalen Stammzellen eine Weichenstellung für den Umgang mit menschlichem Leben bedeutet.

Hannover, den 7. Dezember 2001
Pressestelle der EKD