Erklärung der EKD zur Börsenöffnung an Christi Himmelfahrt

EKD-Ratsvorsitzender, Präses Manfred Kock

29. Mai 2000

Am 1. Juni, dem Fest Christi Himmelfahrt, wird zum ersten Mal in Deutschland Börsenhandel an einem bisher geschützten Feiertag stattfinden. Damit wird ein weiterer Schritt zur Aushöhlung der Feiertags- und Sonntagskultur vollzogen. Auf der Grundlage des veränderten Arbeitszeitgesetzes hat die Deutsche Börse AG schon im letzten Jahr - offenbar, damit der Vorgang nicht so stark auffällt - entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat diese Entscheidung bereits im Juli des vergangenen Jahres kritisiert. Sie sieht die Absicht der Deutschen Börse AG mit Enttäuschung und Unverständnis. Die Feiertagsarbeit geschieht nicht nur zu Lasten der unmittelbar betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihrer Familien, sie hat auch Folgewirkungen für andere wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche. Vor allem ist diese Feiertagsarbeit ein Signal, das zur Enttabuisierung des Feiertagsschutzes beiträgt. Eine lange Tradition eines geschützten christlichen Feiertages wird hier ohne Not und um geringfügiger finanzieller Vorteile willen preisgegeben.

Die evangelische Kirche sieht in der Börsentätigkeit am Himmelfahrtstag und in der sie ermöglichenden Regelung des Arbeitszeitgesetzes eine weitere Einschränkung des in der Verfassung gewährten Schutzes der Sonn- und Feiertage. Gegen die Arbeit an diesem und an drei weiteren Feiertagen (Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober) legt die evangelische Kirche entschiedenen Widerspruch ein. Sie appelliert an die Deutsche Börse AG, die getroffene Entscheidung wieder rückgängig zu machen. Sie appelliert an den Gesetzgeber, notfalls eine Korrektur des Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen.

Hannover, 29. Mai 2000
Pressestelle der EKD