Religionsunterricht ist als Bildungsangebot unverzichtbar

Rat der EKD zur Situation in Berlin und Brandenburg

31. Januar 2000

Religionsunterricht soll auch in Berlin und Brandenburg ein ordentliches Unterrichtsfach werden. Diese Forderung bekräftigt der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nach seiner Januar-Tagung, die am Wochenende im brandenburgischen Chorin zu Ende ging. Der Rat dringt darauf, die bisherigen inakzeptablen rechtlichen Regelungen in beiden Bundesländern zu beenden. Religionsunterricht ist als Bildungsangebot unverzichtbar, ihn zu ermöglichen, ist eine Aufgabe des Staates. Die EKD dankt der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg und dem katholischen Erzbistum Berlin dafür, dass sie unermüdlich dafür eintreten, dass der konfessionelle Religionsunterricht einen festen Platz in den Schulen erhält.

Im Blick auf die Situation in Berlin begrüßt der Rat die Überlegungen des Schulsenators, einen Wahlpflichtbereich mit einer Fächergruppe aus evangelischem und katholischem Religionsunterricht, ggf. auch jüdischem und islamischem Religionsunterricht und weiteren Fächern der philosophisch-ethischen und weltanschaulichen Bildung zu schaffen. Dies entspricht den von der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg und dem katholischen Erzbistum Berlin seit langem unterbreiteten Vorschlägen. Bislang wird in Berlin Religionsunterricht lediglich als freiwilliges Angebot in alleiniger Verantwortung der Kirche, meist außerhalb der Stundentafel, erteilt. Die jetzt in der Hauptstadt geführte öffentliche Diskussion muss zu einer raschen Entscheidung führen, die eine schrittweise Einführung des Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach möglichst schon vom nächsten Schuljahr an ermöglicht.

Der Rat der EKD bedauert es außerordentlich, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Klagen gegen das brandenburgische Schulgesetz von 1996 noch immer auf sich warten lässt. Dadurch wird die Schlechterstellung des Religionsunterrichts gegenüber dem staatlichen Pflichtfach "Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde" (LER) fortgeführt. Es handelt sich hierbei um eine für das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland außerordentlich bedeutsame Thematik, deren Klärung keinen Aufschub duldet. Der Staat darf sich kein weltanschauliches Deutungsmonopol anmaßen und Religion nur aus der Außenperspektive präsentieren. Es geht nicht an, dass mit der schrittweisen Etablierung von LER nach und nach vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, während die verfassungsrechtlichen Fragen ungeklärt bleiben. Der Religionsunterricht muss auch in Brandenburg im Rahmen eines Wahlpflichtbereiches endlich gleichberechtigt neben das bisherige Monopolfach LER treten.

Hannover, den 31. Januar 2000
Pressestelle der EKD