Zur Debatte um das Ladenschlußgesetz

Erklärung des Rates der EKD

29. Mai 1999

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erklärt im Anschluß an seine Sitzung am 28./29. Mai 1999 in Hannover:

Der Rat der EKD wendet sich entschieden gegen die forcierten Bemühungen mehrerer Bundesländer, eine regelmäßige Geschäftsöffnung an Sonn- und Feiertagen durchzusetzen. Er bedauert, daß diese Bemühungen vom Bundeswirtschaftsminister öffentlich unterstützt werden.

Die beispielsweise vom Freistaat Sachsen ermöglichten Regelungen sind ein Einfallstor für Sonntagsarbeit im großen Stil. Die evangelische Kirche wird demgegenüber mit Nachdruck auf die Einhaltung des Sonntagsschutzes pochen. Wer den Schutz des Sonntags aushöhlt, versündigt sich am biblischen Gebot "Du sollst den Feiertag heiligen". Der Rat der EKD weist ausdrücklich darauf hin, daß der Sonntag vom Grundgesetz als allgemeiner "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" geschützt ist. Der Rat unterstützt rechtliche Schritte der Landeskirchen gegen Regelungen, welche die Substanz der Sonntagsruhe gefährden.

Der Sonntag ist ein wertvolles Kulturgut der jüdisch-christlichen Tradition. Wir sind überzeugt: Der regelmäßige Rhythmus von Arbeit und Ruhe tut dem Menschen und der Gesellschaft gut, die Unterbrechung der Arbeit durch den Sonntag ist heilsam. Der Tag des Gottesdienstes verdient besonderen Schutz. Wir alle brauchen eine Zeit, die wir mit Familien und Freunden gemeinsam erleben und gestalten können. Das gilt auch für die Beschäftigten im Einzelhandel.

Hannover, den 29. Mai 1999
Pressestelle der EKD