Informationsmaterial über kirchliche Stiftungen

Info-Blatt zur Errichtung kirchlicher Stiftungen erschienen

26. März 2001

"Die eigene Stiftung - ein Werk, das Früchte trägt" ist das Motto eines Informationsblattes zur Errichtung kirchlicher Stiftungen. Ca. 160.000 solcher Informationsblätter haben 15 Landeskirchen für ihren jeweiligen Bereich herstellen lassen. Sie sollen in Kirchengemeinden, Hotels, Arztpraxen, Rechtsanwalts- und Notarskanzleien verteilt werden. Weitere Informationen über die Möglichkeit der Errichtung einer kirchlichen Stiftung können interessierte Personen von den Landeskirchen mit einer Antwortkarte anfordern.

Mit dieser breiten Streuung der Informationen, deren Entwicklung und Erstellung vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) koordiniert und finanziert wurde, reagieren die Landeskirchen auf die Entwicklungen der deutschen Privatvermögen in den nächsten fünf bis sechs Jahren. Rund 2 Billionen DM wird die "Wirtschaftswunder-Generation" in den nächsten Jahren an ihre Kinder weitergeben. Ein Teil dieser Vermögen soll der Kirche zugute kommen, weshalb sie sich zum jetzigen Zeitpunkt durch Informationen über das Stiftungswesen engagiert. Das Nutzbarmachen privaten Vermögens für kirchliche Zwecke ist dabei erklärtes Ziel. Nicht nur besonders wohlhabende Menschen sollen dabei angesprochen werden, sondern jedermann, der durch die Gründung einer unselbständigen Stiftung oder durch Beteiligung an einer Gemeinschaftsstiftung auch mit relativ geringem Kapitaleinsatz Verantwortung übernehmen, Werte fördern und Tatkraft beweisen will. Die Landeskirchen bieten sich als Gesprächspartnerinnen, Beraterinnen und Begleiterinnen bei der Errichtung einer eigenen kirchlichen Stiftung an.

Die Bundesgesetzgebung hat bereits mit einer Reform des Stiftungssteuerrechts auf die bevorstehende Vermögensentwicklung reagiert. Wer sein Vermögen langfristig in eine kirchliche Stiftung investiert, zahlt keine Erbschaftssteuer. Bis zu einem Betrag von 40.000,-- DM dürfen Stifter ihre Zuwendungen steuerlich als Sonderausgaben abziehen. Zudem dürfen für neugegründete Stiftungen bis zu 600.000,-- DM innerhalb von 10 Jahren steuerlich abgesetzt werden.

Die 15 Landeskirchen werden potenziellen Stiftern aktuelle Informationen zur Verfügung stellen und ihnen bei der Errichtung einer kirchlichen Stiftung mit großer Sachkenntnis helfen.

Hinweis: Bei Rückfragen steht Ihnen im Kirchenamt der EKD Frau Oberkirchenrätin Elfriede Abram (Tel.: 0511/27 96 253, Mail: Elfriede.Abram@ekd.de) zur Verfügung.

Hannover, 26. März 2001
Pressestelle der EKD