Prävention - Intervention - Hilfe: Aktiv gegen sexualisierte Gewalt
Die evangelischen Landeskirchen sind sich ihrer Verantwortung bewusst, wirksame Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ergreifen. Entsprechende Leitlinien und Hinweise, verbindliche Verfahrensabläufe sowie Programme zur Sensibilisierung zu diesem Thema sind lange etabliert und werden stets überarbeitet und weiterentwickelt.
Betroffenen und Angehörigen bietet die Evangelische Kirche und ihre Diakonie eine unabhängige Beratung an:
- Ansprechpersonen für Missbrauchsopfer
Für Betroffene von sexualisierter Gewalt haben die Gliedkirchen der EKD Ansprechpersonen benannt - Evangelische Beratungsstellen
Das Internet-Angebot www.evangelische-beratung.info vermittelt Ansprechpersonen bundesweit
Außerdem existiert eine telefonische Anlaufstelle beim Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung:
Die Broschüre "Hinschauen - Helfen - Handeln" und die Orientierungshilfe richten sich vornehmlich an kirchliche Einrichtungen und geben Leitlinien und Hinweise für die Arbeit vor Ort:
- Hinschauen - Helfen - Handeln
Hinweise für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende im kirchlichen Dienst - Orientierungshilfe
zu Unterstützungsleistungen an Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs in Anerkennung ihres Leids - Unsagbares sagbar machen
Anregungen zur Bewältigung von Missbrauchserfahrungen insbesondere in evangelischen Kirchengemeiden - Auf Grenzen achten - Sicheren Ort geben
Prävention und Intervention. Arbeitshilfe für Kirche und Diakonie bei sexualisierter Gewalt - Das Risiko kennen - Vertrauen sichern
Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen: Risikoanalyse in der Arbeit von Kirchengemeinden
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich in einer Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, verpflichtet, die Leitlinien des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Präventionskonzepten zu berücksichtigen. Außerdem unterstützt die EKD die Kampagne "Kein Raum für Missbrauch" des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
- Neue Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten (Download als PDF)
vom 16. Februar 2016 - Vereinbarung Unabhängiger Beauftragter - EKD
Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch vom 18. Juni 2012 - www.rundertisch-kindesmissbrauch.de
Homepage des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" - www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
Online-Angebot der Kampagne "Kein Raum für Missbrauch"
Weiter hat die EKD Verantwortung übernommen, indem sie sich am Ergänzenden Hilfesystem im institutionellen Bereich beteiligt. Damit wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung erlittenen Leids in der Vergangenheit durch die Übernahme von Sachleistungen bis zu Höhe von 10.000 Euro übernommen.
Weiterführung des Ergänzenden Hilfesystems (Stand September 2016)
Die EKD wird sich auch weiterhin am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs beteiligen und verlängert damit die in der Vereinbarung zum EHS benannte Antragsfrist, die mit dem 31. August 2016 geendet hätte. Anträge können nun weiterhin über die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch gestellt werden.
- Text der Vereinbarung 2013 in der Fassung vom 13.05.2015
- Text der Vereinbarung 2016
Der Text der Vereinbarung von 2013 ist im Dezember 2016 geändert worden. Im ergänzenden Hilfesystem werden bis zum 31. Dezember 2019 Anträge bearbeitet. - Pressemitteilung "Erneut Verantwortung übernommen"
vom 06. Dezember 2013
Katholische und evangelische Kirche beteiligen sich als erste Institutionen am "Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexueller Gewalt".