"Das deutsche Staatskirchenrecht im Spannungsfeld zwischen Grundgesetz und EU-Gemeinschaftsrecht"

EKD-Symposion in Hannover

25. April 2002

Inwieweit wird europäisches Recht künftig Einfluss nehmen auf den rechtlichen Rahmen, der für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften hier zu Lande gilt? Die derzeitige Lage des deutschen Staatskirchenrechts und die Perspektiven dieses Rechtssystems im Hinblick auf die anstehende Neugestaltung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten stehen im Mittelpunkt eines Symposions der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Rund 120 Teilnehmer werden am 25. und 26. April 2002 auf Einladung des Vorsitzenden des Rates der EKD, Präses Manfred Kock, im Kirchenamt der EKD in Hannover erwartet.

Besonders aktuell wird die Diskussion dieses Themas dadurch, dass der Europäische Konvent zur Zukunft der Europäischen Union seine Arbeit aufgenommen hat. Die Kirchen treten dafür ein, dass das Zusammenwachsen der EU-Staaten sich nicht auf wirtschaftliche Fragen konzentriert und sind bereit ihren Beitrag zu leisten. Dabei erwarten sie von der Europäischen Union, dass sie das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und den religiösen Charakter des diakonischen Handelns - etwa im Erziehungs- und Bildungswesen - achtet. Ziel des Symposions ist es neben der Einschätzung der Rechtslage deshalb unter anderem, Ansätze für die Berücksichtigung kirchlicher Rechtsbelange im derzeitigen europäischen Prozess zu entwickeln.

In das Thema einführen wird der Präsident des Landeskirchenamtes Hannover, Dr. Eckhart von Vietinghoff. Peter Altmaier, Bundestagsabgeordneter und stellvertretendes Mitglied des Europäischen Konvents, referiert anschließend über das Verhältnis von Grundgesetz und Gemeinschaftsrecht. Zur Diskussion stehen außerdem Beiträge von Professor Dr. Michael Brenner (Jena), Professor Dr. Hermann Weber (Frankfurt) und Harald Schliemann, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht (Erfurt). Mit einer Beschreibung "des unverzichtbaren Kerns des deutschen Staatskirchenrechts und seine Perspektive im EU-Gemeinschaftsrecht" wird Bundesverfassungsrichter a. D. Professor Dr. Paul Kirchhof (Heidelberg) das Symposion beschließen. Die wissenschaftliche Leitung der Tagung hat Professor Dr. Axel Freiherr von Campenhausen, Leiter des kirchenrechtlichen Institutes der EKD, inne. Die Ergebnisse des Symposions sollen in einem Tagungsband dokumentiert werden.

Hannover, den 25. April 2002
Pressestelle der EKD