Erklärung zum Verbleib der katholischen Kirche im gesetzlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung

EKD-Ratsvorsitzender, Präses Manfred Kock

23. Juni 1999

Mit Erleichterung habe ich die Nachricht aufgenommen, daß die katholischen deutschen Bischöfe mit ihren Beratungsstellen im System der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung verbleiben wollen. Die Arbeit der Beratungsstellen ist ein wichtiges Mittel zum Schutz des ungeborenen Lebens. Dazu haben die Beratungsstellen der katholischen Kirche einen qualifizierten, engagierten Beitrag geliefert.

Nicht anders als die katholische Kirche weiß sich auch die evangelische Kirche dem unbedingten Einsatz für jedes ungeborene Kind verpflichtet. Gerade deswegen hat sie von Anfang an daran festgehalten, bei der am Ziel des Lebensschutzes orientierten, aber ergebnisoffenen Beratung mitzuwirken. Die Pflichtberatung bietet eine nicht ersetzbare Möglichkeit, den Einsatz für das Leben zu verwirklichen. Wer ratsuchenden Menschen in ihren Nöten nahe sein und beistehen will, wird in die Unlösbarkeit mancher Konfliktsituation mit hineingezogen, muß auch das Scheitern des Einsatzes für das ungeborene Leben aushalten und mittragen und kann darum keine reinen Hände bewahren.

Auch die katholischen deutschen Bischöfe haben sich für diesen Weg entschieden. Sie haben, zuletzt in ihrem "Beratungs- und Hilfeplan", mit großer Sorgfalt und Entschiedenheit verdeutlicht, daß und in welcher Weise sie dabei dem unbedingten Einsatz für jedes ungeborene Kind treu bleiben. Der Papst hat sie jetzt dazu genötigt, einen Satz in den Beratungsschein einzufügen, wonach dieser nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden könne.

Ich frage mich allerdings, ob diese Form des Beratungsscheins die Zweideutigkeit, die der Papst gerade vermieden sehen wollte, nicht in einem anderen Sinne doch schafft.

Hannover, den 23. Juni 1999
Pressestelle der EKD