Finanzen

Kirchensteuer

Die vielfältigen und weit in die Gesellschaft hinein wirkenden Aufgaben der Kirche in Verkündigung, Seelsorge und Diakonie werden von den Kirchenmitgliedern durch ihr ideelles und materielles Engagement getragen. Die Kirchensteuer ist die Basis der Finanzierung der kirchlichen Arbeit. Sie ist der "Mitgliedsbeitrag" der Gemeindeglieder, der es ermöglicht, weitere Mittel einzuwerben oder auch solche Tätigkeiten aufzubauen, die einen eigenen Leistungsbeitrag erbringen. Nur Kirchenmitglieder sind kirchensteuerpflichtig. Mit der Anbindung an die Einkommensteuer erfüllt sie auch die grundrechtlich erforderlichen Besteuerungsmaximen, insbesondere das der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Wer nicht Mitglied der Kirche ist oder nur ein niedriges Einkommen hat und daher keine Einkommenssteuer zahlt, der zahlt auch keine Kirchensteuer. De facto sorgt etwa ein Drittel der evangelischen Kirchenmitglieder mit dieser Steuer dafür, dass die Kirche ihre Aufgaben wahrnehmen kann.