Vom Geld der Kirche

Informationen zu Kirchensteuern, Einnahmen und Verpflichtungen der evangelischen Kirche

17. Oktober 2013

Geldnoten und Kirche im Hintergrund

Etwa zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland sind Christen, rund 23,9 Mio. Menschen davon gehören den evangelischen Kirchen an. 20 lutherische, reformierte und unierte Landeskirchen bilden die Evangelische Kirche in Deutschland. Die Verwaltungsstrukturen der jeweiligen Landeskirchen sind unterschiedlich. In der Regel gibt es eine mittlere Verwaltungsebene: die Kirchenkreise, Kirchenbezirke, Dekanate oder Propsteien. Das kirchliche Leben spielt sich in den 15.007 selbstständigen Kirchengemeinden ab. Insgesamt sind hier etwa 224.000 Menschen beschäftigt. Davon sind knapp 18.600 Pfarrerinnen und Pfarrer im aktiven Dienst. 14.000 stehen im unmittelbaren Gemeindedienst, so dass im EKD-Durchschnitt eine Pfarrerin oder ein Pfarrer für 1.723 Gemeindeglieder zuständig ist.

Rund 75.000 Gebäude zählen zum Besitz der Evangelischen Kirche in Deutschland. Deren Erhaltung und Betrieb, besonders der denkmalgeschützten Bauwerke, verursachen erhebliche Kosten, die jährlich bis zu 10 Prozent der Gesamtausgaben der EKD ausmachen. Von den knapp 21.000 Kirchen und Kapellen darunter stehen rund 17.000 unter Denkmalschutz. In den östlichen Landeskirchen stehen gut 40 Prozent aller Kirchengebäude - eine besondere Herausforderung, der man dort auch gemeinsam mit Menschen, die nicht der Kirche angehören, in bemerkenswertem Engagement begegnet.

Kosten von 10 Milliarden Euro pro Jahr

Die vielfältigen Aufgaben der evangelischen Kirche verursachen insgesamt Kosten von knapp 10 Mrd. Euro jährlich, die von der EKD und ihren Gliedkirchen, Kirchenkreisen und Kirchengemeinden aufgebracht werden müssen. Das klingt nach sehr viel - verglichen etwa mit dem jährlichen Tabaksteueraufkommen von 14 Mrd. Euro ist es eher wenig.

Wichtigste Einnahmequelle ist die Kirchensteuer (48 Prozent der Einnahmen), die von den lohn- und einkommensteuerpflichtigen Kirchenmitgliedern - das sind etwa ein Drittel der Evangelischen - getragen wird. Darüber hinaus werden Drittmittel (32 Prozent, vornehmlich Fördermittel und Zuschüsse der öffentlichen Hand, die die Kirchen für die Leistungen erhalten, die sie für die Gesellschaft erbringen z. B. für die Unterhaltung von Kindergärten) und Entgelte für kirchliche Dienstleistungen, Pachten, Mieten, Kapitalerträge, Betriebskostenerstattungen usw. vereinnahmt.

Kirchensteuer als Mitgliedsbeitrag sichert Finanzkraft

Vornehmlich ist es also die Kirchensteuer, die als Mitgliedsbeitrag die finanzielle Basis kirchlicher Arbeit darstellt. Durch die enge Anbindung an die staatliche Lohn- und Einkommensteuer bildet sie die Prinzipien der Lastentragung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und Steuergerechtigkeit nach. Zugleich sichert sie die Unabhängigkeit der Kirche: vom Staat einerseits, aber auch etwa von wohlhabenden Mitgliedern, die so nicht wie in anderen Leistungssystemen unbilligen Einfluss auf die Kirche und ihre Verkündigung nehmen können. Diese Ausgestaltung schafft eine stabile Finanzgrundlage und lässt die Kirche so zugleich am Wohl und Wehe ihrer Mitglieder teilhaben. Die Kirchensteuer ist auch keineswegs ein deutscher Sonderweg: Die Schweiz, Schweden oder Finnland kennen sie ebenso oder haben sie gerade erst in jüngster Zeit eingeführt. Für manche ist die Kirchensteuer ein Ärgernis, "Zwangsabgabe" heißt es gelegentlich. Das ist sie nicht. Sie ist der finanzielle Beitrag, den die Mitglieder, die der Kirche - doch freiwillig - angehören, leisten. Mit ein bis zwei Prozent des Bruttoeinkommens ist sie weit vom biblischen Zehnten entfernt.

Trennung von Staat und Kirche durch Kirchensteuer

Der staatliche Kirchensteuereinzug geht auf die Säkularisierung zurück: Bis weit in das 19. Jahrhundert wurde Kirche als eine öffentliche Angelegenheit betrachtet und in der Folge erheblich durch direkte staatliche Leistungen finanziert. Als sich diese enge Verquickung löste und die Finanzlast auf die Kirchenmitglieder überging, wurde die Kirche damit vom Staat finanziell unabhängig. So schuf die Kirchensteuer die Voraussetzung für die Trennung von Staat und Kirche. Darum hat die Weimarer Reichsverfassung sie verfassungsrechtlich begründet und aus diesem Grund ist das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergelegt. Ähnlich verhält es sich mit den Zuschüssen der öffentlichen Hand. Das sogenannte Subsidiaritätsprinzip stellt Eigenverantwortung vor staatliches Handeln. Subsidiarität ist ein Kennzeichen unserer Demokratie.

Daher unterstützt der Staat jedes gemeinnützige Handeln, also auch das der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Solche Zuschüsse sind keine Subventionen. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland als "fördernde Neutralität": Denn der Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Kirche und Religionsgemeinschaften leisten einen unentbehrlichen Beitrag zum Zusammenleben in der Gesellschaft. Sie bringen sich in den Prozess gesellschaftlicher Orientierung und Wertebildung ein und tragen so zur Erneuerung und Fortbildung von Grundhaltungen bei, ohne die kein demokratisches Gemeinwesen existieren kann.

Einnahmen sind heute gut ein Drittel weniger wert als 1994

Die Höhe der Kirchensteuer folgt vielen Faktoren, deren wichtigster ist die Zahl der Mitglieder - also eine eher sinkende Tendenz. Aber sie folgt auch der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land, wie viele Menschen etwa Arbeit haben, wie das Lohnniveau ist. Hier hat es in den letzten Jahren eine positive Entwicklung gegeben. Die Kirchensteuereinnahmen 2012 sind mit 4,77 Mrd. Euro einerseits erfreulich hoch - andererseits aber nur wenig über dem Niveau von 1994. Seither gibt es aber einen Kaufkraftverlust von 28 Prozent zu verzeichnen - wir können uns also bei scheinbar gleichen Einnahmen gut ein Drittel weniger leisten. Daher müssen also verantwortliche Kirchenleitungen und Synoden immer wieder entscheiden, wie damit umzugehen ist: etwa weniger Pfarrer, weniger Jugendarbeit, weniger für Kindertagesstätten oder für Gebäude oder gar für Beratungstätigkeit oder was tun? Gemeinden erleben das teils schmerzhaft. Viel Geld also und doch nie genug. Die Ausgaben den Einnahmen anzupassen bedeutet, immer wieder neu über die Aufgaben nachzudenken: Nicht einfach kürzen - sondern strukturieren, sich Ziele setzen, danach fragen, was erreicht ist, was dran ist, was nottut. Mission heißt auch, Neues zu wagen, um Menschen zu erreichen, die bisher vielleicht nicht im Blick waren. Da ist viel Phantasie gefragt. Phantasie und Engagement. Und das ist schließlich noch wichtiger als Geld.