EKD-Ratsvorsitzender begrüßt Entscheidung für Sterben in Würde

Statement von Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm

6. November 2015


Geschäftsmäßige Sterbehilfe soll in Deutschland künftig strafbar sein. Der Bundestag billigte am Freitag mehrheitlich in zweiter Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf, der die umstrittenen Aktivitäten von Sterbehilfevereinen unterbinden soll. Dazu äußerte sich der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Bedford-Strohm am Rande der VELDK-Synode.

„Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf von Brand/Griese angenommen worden ist. Er macht auf der einen Seite klar, dass öffentlich propagiertes geschäftsmäßiges Anbieten der Hilfe zum Suizid nicht hingenommen werden kann, weil damit der Suizid nicht als Grenzfall, sondern als ein normaler Weg erscheint. Auf der anderen Seite lässt er im persönlichen Arzt-Patient-Verhältnis aber auch Gewissensspielräume, die der Tatsache Rechnung tragen, dass sich nicht jeder Einzelfall rechtlich regeln lässt. Ich bin im Übrigen dankbar, dass gestern das Gesetz zur verbesserten Versorgung mit Hospize und Palliativmedizin beschlossen worden ist. Dass es hier endlich deutliche Verbesserungen gibt, ist nicht zuletzt auch eine Frucht der Debatte um den assistierten Suizid. Jetzt ist das Wichtigste, dass wir die Menschen beim Sterben gut begleiten und dadurch mithelfen, dass sie gar nicht den Wunsch entwickeln, sich das Leben zu nehmen“, so Bedford-Strohm.