Basiskonto für alle: Wichtiger Schritt für mehr soziale Teilhabe und Integration

Diakonie Deutschland

25. Januar 2016

Die Diakonie Deutschland begrüßt den Regierungsentwurf eines Zahlungskontengesetzes, das jedem EU-Bürger, Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen in Deutschland das Recht zusichert, ein Konto zu eröffnen.

Berlin, 25. Januar 2016   Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Zahlungskontengesetz vorgelegt. Damit erhält jeder das Recht, ein Konto zu eröffnen. "Das Basiskonto kommt vor allem den rund 670.000 Menschen in Deutschland zugute, denen die Banken bisher ein Girokonto verweigert haben - zum Beispiel weil sie keinen festen Wohnsitz haben, keine Ausweispapiere besitzen oder sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Auch Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge sollen künftig problemloser ein Basiskonto eröffnen können.

"Für die meisten Menschen in Deutschland ist es völlig selbstverständlich, Überweisungen zu tätigen oder Geld am Automaten zu ziehen", sagt Loheide. Wer dagegen kein eigenes Konto besitzt, sei wirtschaftlich und sozial schnell ausgegrenzt. Ob zur Anmietung einer Wohnung oder zum Abschluss eines Arbeitsvertrages, für viele Dinge des täglichen Lebens sei ein Konto Voraussetzung. "Das Recht auf ein Konto für jedermann ist wichtig für die Integration und grundlegend dafür, dass die Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können", sagt Loheide.

Zudem begrüßt die Diakonie, dass sich Menschen, denen dennoch ein Konto verweigert wird, gemäß Zahlungskontengesetz künftig erstmals direkt an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden können. Diese kann bei einer unzulässigen Ablehnung die Kontoeröffnung gesetzlich anordnen.

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