Badische Landeskirche beschließt Maßnahmenpaket zur Flüchtlingshilfe in Höhe von 11,7 Millionen Euro

Evangelische Landeskirche in Baden

17. Dezember 2015

Karlsruhe. Die badische Landeskirche stellt in den nächsten drei Jahren 11,7 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereit. Der Landeskirchenrat beschloss am heutigen Donnerstag (17.12.2015) ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Besondere Akzente werden in den Bereichen Interreligiöses Gespräch und Seelsorge, Sorge für besonders schutzbedürftige Menschen sowie Bildungsangebote für Frauen und Mädchen gesetzt.

Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh erklärte „die respektvolle und freundliche Aufnahme von Flüchtlingen“ zum „Kern des christlichen Glaubens“. Die Flucht sei auch eine „geistliche Herausforderung“, für die die Kirchen eine besondere Verantwortung tragen, sagte der Landesbischof. „Wichtig sind Orte, an denen Einheimische und Flüchtlinge sich über ihren Glauben austauschen, aber auch solche, in denen Menschen anderen Glaubens oder anderer Überzeugung den christlichen Glauben und das kirchliche Leben kennenlernen können“, erklärte Cornelius-Bundschuh.

Oberkirchenrat Urs Keller (Diakonie) verwies darauf, dass vermutlich mehr als die Hälfte der Flüchtlinge längerfristig bei uns bleiben werden werde. „Der Schutz und die Aufnahme von Flüchtlingen sowie deren Integration werden mittelfristig einen Schwerpunkt der Arbeit in Kirche und Diakonie bilden“, sagte Keller. Besonders wichtig sei die Hilfe für schutzbedürftige Gruppen wie Frauen, Kinder und unbegleitete Jugendliche. Synodalpräsident Axel Wermke unterstrich, wie wichtig das Zusammenwirken von kirchlicher und staatlicher Arbeit in der Flüchtlingshilfe sei; dieses Thema habe auch das jüngste Treffen des Synodalvorstands mit dem Landtagspräsidium in Stuttgart geprägt.

Der Bildungsreferent der badischen Landeskirche, Christoph Schneider-Harpprecht betonte die Bedeutung von Bildungsangeboten für die Integration der Flüchtlinge. „Einen wichtigen Beitrag leisten Freizeit-, Begegnungs- und alltagsbezogene kulturelle Bildungsangebote für Jugendliche, junge Erwachsene und Familien“, erklärte Schneider-Harrprecht. Eine Schwerpunktsetzung von Bildungs- und Begleitungsangeboten für Frauen und Mädchen als besonders benachteiligter Gruppe sei notwendig, da diese im Rahmen von Hilfsangeboten oft zu wenig berücksichtigt würden.

Die Maßnahmen im Überblick:

  • Die Fachberatungsstellen in den Kirchenbezirken sind ein zentraler Bestandteil der fachlichen Begleitung und Unterstützung der vielfältigen Aktivitäten von Ehren- und Hauptamtlichen in den Kirchenbezirken, -gemeinden und Initiativen. Die bestehenden Stellen sollen auf 16 Stellen aufgestockt werden.
  • Um die Koordinierungsarbeit, Gemeinwesen- und Seelsorgearbeit auf Bezirksebene effektiv sicherstellen zu können, sollen Kirchenbezirksbeauftragte für Flucht und Migration (insgesamt 12,5 Stellen) eingerichtet werden, besetzt mit Pfarrer/innen, Diakonen/innen oder ähnlicher Qualifikation. Sie koordinieren die Arbeit im Kirchenbezirk, fördern Akzeptanz und Begegnung sowie den interkulturellen und interreligiösen Dialog, stärken die Integrationsarbeit für und mit Flüchtlingen, begleiten die Arbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen seelsorglich, betreiben Gemeinwesen- und Netzwerkarbeit, verstärken die Öffentlichkeitsarbeit. Zudem wird für die als Erstaufnahmestandorte besonders betroffenen Kirchenbezirke Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe jeweils zusätzlich ein 0,25 Stellendeputat im Flüchtlingsbereich zur Verfügung gestellt.
  • Eine zentrale Aufgabe ist die Begleitung Ehrenamtlicher, die sich im Bereich der Flüchtlingsarbeit engagieren. Neben dem Support und einer engen Begleitung der Initiativen sowie der Arbeit im Einzelfall und der Erstellung von Materialien sollen bedarfsgerecht Schulungen zu verschiedenen Themen angeboten werden. Hierzu besteht ein modulares Schulungskonzept, das in den Kirchenbezirken mit Hilfe von geeigneten Referenten/innen entsprechend dem Bedarf angeboten werden soll. Hierfür sind Honorarmittel in Höhe von 50.000 € pro Jahr erforderlich.
  • Ferner sind 3,3 Mio. € vorgesehen, um konkrete Maßnahmen im Flüchtlingsbereich im jeweiligen Kirchenbezirk und den Gemeinden zu finanzieren. Die Mittel werden auf die Kirchenbezirke verteilt und können unbürokratisch zweckentsprechend abgerufen werden Die Priorisierung von notwendigen Maßnahmen erfolgt durch den Kirchenbezirk. Er entscheidet in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen diakonischen Werken über die zweckgebundene Verwendung im Rahmen des Budgets.
  • Der Oberkirchenrat in Karlsruhe benötigt zur Begleitung des Gesamtprogramms Personalkapazität. Vorgesehen sind hier 1,5 Stellen.
  • Die Evangelische Hochschule in Freiburg entwickelt ein auf Migrantinnen und Migranten abgestimmtes Programm, das diesen das Studium an der EHF und damit die Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Es soll ein Konzept entwickelt werden, mit dem studierfähige und studierwillige Flüchtlinge für die Bachelor-Studiengänge „Soziale Arbeit“ und „Pädagogik der Kindheit“ gewonnen, auf das Studium vorbereitet und im Studium begleitet werden können. Hierzu müssen neue Lehr- und Lernformate entwickelt werden.
  • Das Erlernen der deutschen Sprache erfolgt akut und unmittelbar erfolgt in sogenannten VABO-Klassen („Vorqualifizierung Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse“). Kirchliche Lehrkräfte werden dafür auf Wunsch von Schulleitungen verstärkt in VABO Klassen eingesetzt und entsprechende Deputatsanteile zur Verfügung gestellt. Die Evangelische Erwachsenenbildung bewirbt sich darum, in einem speziellen Projekt des Kultusministeriums für junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind, an fünf Stellen in Baden Sprachklassen anzubieten. An evangelischen Schulen werden gezielt Flüchtlingskinder aufgenommen, die vom Schulgeld weitgehend befreit werden und zusätzliche Förderstunden erhalten.
  • Die Abteilung Missionarische Dienste entwickelt zusammen mit der Abteilung Mission und Ökumene einen Kurs für Flüchtlinge (in den Sprachen Farsi, Arabisch, Englisch und Französisch), der es Migranten ermöglicht, Grundzüge des christlichen Glaubens und christlicher Kultur in Deutschland kennenzulernen. Dieser Kurs richtet sich an Menschen, die noch ohne Taufabsicht den christlichen Glauben näher kennen lernen wollen. Er unterstützt damit Gemeinden und ehrenamtlich Mitarbeitenden, gegenüber Flüchtlingen Auskunft über den eigenen Glauben geben zu können.
  • Mit Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit sollen Kinder- und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien angesprochen werden und ihnen niederschwellig Mitmachangebote gemacht werden. Dabei geht es um gemeinsame Freizeitgestaltung, Sport und Musik, Kennenlernen der hiesigen Kultur und Sprache, um Formen der Alltagsbildung. Durch eine Projektstelle werden Initiativen vor Ort begleitet und eigene modellhafte Angebote entwickelt.
  • Einen wichtigen Beitrag leisten Freizeit-, Begegnungs- und alltagsbezogene kulturelle Bildungsangebote für Jugendliche, (junge) Erwachsene und Familien. Eine Schwerpunktsetzung von Bildungs- und Begleitungsangeboten für Frauen und Mädchen als besonders benachteiligter Gruppe erscheint notwendig, da diese im Rahmen von Hilfsangeboten oft zu wenig berücksichtigt werden.
  • Im Rahmen der Frauenarbeit ist es Ziel der Fördermaßnahmen, Frauen mit Fluchterfahrung durch bedarfsorientierte, gendergerechte Angebote das Ankommen im Kulturkreis Deutschland zu erleichtern und mithilfe von Multiplikatorinnenarbeit Integrationsprozesse nachhaltig zu gestalten. Zum Beispiel durch Freiplätze für Frauen mit Fluchterfahrung auf Freizeiten und Seminaren. Daneben sind Qualifizierungslehrgänge für Gruppenleiterinnen von Mutter-Kind-Gruppen geplant, um Müttern in dieser speziellen Lebensphase adäquate Integrationsmöglichkeiten und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Zu diesem Aspekt gehört auch Beratungsqualifizierung für die Begleitung von Schwangeren im Alltag. Die Ausbildung von „Friedensfrauen“ knüpft an das Friedenspapier der Landeskirche an und übersetzt dessen Anliegen in die besondere Lage von Frauen mit Fluchterfahrungen.
  • Für konkrete Maßnahmen von Gemeinden anderer Sprache und Herkunft in der Landeskirche werden für drei Jahre 50.000 € zur Verfügung gestellt. Mittel aus diesem Fonds können von Gemeinden anderer Sprache und Herkunft, die Mitglied im Internationalen Konvent Christlicher Gemeinden sind oder werden, beantragt werden.

Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe
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