Kirchenpräsident Jung im Amt bestätigt

Mit großer Mehrheit für weitere acht Jahre wiedergewählt

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

25. November 2015

Frankfurt a.M., 25. November 2015. Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Dr. Volker Jung, ist am Mittwoch (25. November) von der in Frankfurt am Main tagenden Kirchensynode mit großer Mehrheit in seinem Amt bestätigt worden. Die Synodalen wählten Jung mit 122 von 134 abgegebenen Stimmen bei acht Enthaltungen erneut zum hessen-nassauischen Kirchenpräsidenten. Er steht damit ab 2017 für weitere acht Jahre an der Spitze der rund 1,6 Millionen Mitglieder zählenden EKHN. Jung hatte das mit einem Bischof vergleichbare Amt 2009 als Nachfolger von Peter Steinacker (1943-2015) angetreten.

Kirche der Zukunft: weniger Sorge nach innen – mehr Kraft nach außen

In seiner Bewerbungsrede sprach sich Jung für eine Kirche „mit weit geöffneten Fenstern und Türen“ aus. Sie solle sich als „als Kirche in dieser Welt und als Kirche für diese Welt“ verstehen. Dazu gehöre, dass sie „weniger Sorge nach innen verspürt und mehr Kraft nach außen ausstrahlt“. Die Bibel und die Reformation verstünden das christliche Leben nicht als Selbstzweck, sondern als „Dienst in der Welt“. Es gehe darum, „die frohe Botschaft von der Liebe Gottes, die allen Menschen gilt, in Wort und Tat in diese Welt hineinzutragen und zu leben“, sagte Jung. Er sei überzeugt, dass die evangelische Kirche auch in Zukunft mit weniger Mitgliedern „als bedeutende geistliche und zivilgesellschaftliche Kraft“ wirksam sei. Jung: „Wir werden nicht mehr alles so machen können, wie wir es jetzt tun. Wir werden uns weiter verändern müssen. Aber wir bleiben in diesem Land evangelische Kirche, die ein dichtes Netz von Gemeinden hat und die diese Gesellschaft mitgestaltet.“

Gesellschaftliche Herausforderungen: demographischer Wandel und Integration

Als Beispiel für ein besonderes kirchliches Engagement nannte Jung die Herausforderungen durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft. Der demographische Wandel sei kein „Verhängnis, das über Stadt und Land hereinbricht“, erklärte Jung. Evangelische Gemeinden und kirchliche Dienste könnten dabei helfen, „Menschen zusammenzubringen, um nötige Veränderungen gemeinsam zu gestalten“. Als weitere zentrale Aufgabe bezeichnete Jung die Integration von Flüchtlingen. Die Gesellschaft müsse lernen, mit religiöser Vielfalt zu leben. Die evangelische Kirche könne ihre Erfahrungen im Gespräch mit anderen Glaubensrichtungen einbringen, um ein „gutes, nachbarschaftliches religiöses Miteinander fördern“.  Dabei sei es auch wichtig, „jeder Form von religiösem oder weltanschaulichem Fundamentalismus entgegenzutreten, die andere Menschen diskriminiert“.

Vertrauensvolles Bild: Gott baut die Kirche – nicht der Mensch allein

Zuvor hatte Jung in seiner Ansprache auf das Bild von der „Kirche als Gottes Bau“ zurückgegriffen, das schon für den Apostel Paulus bestimmend gewesen sei. Es ist nach Worten Jungs bis heute „ein inneres Leitbild mit großer geistlicher Kraft für mich“. Jung hatte das Motiv bereits bei seiner ersten Kandidatur als Kirchenpräsident zum Ausgangspunkt seiner damaligen Bewerbungsrede gemacht. Die Vorstellung der Kirche als Bau Gottes strahle Vertrauen in die Zukunft aus. Es signalisiert nach Jung, dass Gott „durch alle Zeiten hindurch baue, wie auch immer diese Zeiten aussehen“. Zugleich sei „geistlich eingeordnet“, was Kirche in der Praxis tun müsse. Jung: „Das Bild sagt zum einen: Vertraut darauf, dass ihr nicht allein am Werk seid! Zum anderen gibt es einen Auftrag: Arbeitet mit an Gottes Bau! Ihr baut nicht euer eigenes Haus.“

 
Zur Person: Dr. Volker Jung

Volker Jung wurde 1960 in Schlitz (Vogelsbergkreis) geboren. Er studierte evangelische Theologie in Bielefeld-Bethel, Heidelberg und Göttingen. Von 1985 bis 1990 arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Göttingen. Nach dem Vikariat in Alsfeld, dem Zweiten Theologischen Examen und einem Spezialvikariat bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung war er Pfarrer in den Kirchengemeinden Stumpertenrod und Köddingen im Vogelsberg sowie Beauftragter für Erwachsenenbildung im Dekanat Alsfeld. 1997 übernahm Jung eine Pfarrstelle in Lauterbach. 1998 promovierte er zum Doktor der Theologie. Im gleichen Jahr wurde er zusätzlich zum Pfarramt Dekan in Lauterbach und später Dekan des neu entstandenen Dekanats Vogelsberg. 2008 entschied Jung die Wahl zum Kirchenpräsidenten für sich. Seit seinem Amtsantritt im Januar 2009 übernahm er auch Aufgaben auf EKD-Ebene. Zuletzt wurde er Anfang November 2015 in den Rat der EKD gewählt, neben der EKD-Synode eines der beiden Spitzengremien der 23 Millionen Protestanten. Von 2010 an war er auch Vorsitzender der EKD-Kammer für Migration und Integration und in dieser Eigenschaft bis 2013 auch Mitglied des Integrationsbeirates der Bundesregierung. Jung ist zudem einer der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates der Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung und seit 2014 stellvertretender Vorsitzender der Union Evangelischer Kirchen (UEK). Er gehört außerdem dem Leitungskreis „Reformationsjubiläum 2017“ an. Von 2009 bis 2013 arbeitete er auch in der Ad-Hoc-Kommission mit, die den Text „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familien als verlässliche Gemeinschaft stärken - Eine Orientierungshilfe des Rates der EKD“ erarbeitete.

Hintergrund: Amt und Aufgaben des Kirchenpräsidenten

Das Amt des Kirchenpräsidenten ist mit dem eines Bischofs vergleichbar. Die verfassunggebende Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zog aber 1949 nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft die Bezeichnung Kirchenpräsident vor. Seine Aufgabe ist die Vertretung der Kirche nach außen. Er hat den Vorsitz der Kirchenleitung inne. In eigener Verantwortung kann er zu wesentlichen Fragen, die Kirche, Theologie und Gesellschaft betreffen, öffentlich Stellung beziehen. Aufgabe des Kirchenpräsidenten ist vor allem – zusammen mit seiner Stellvertreterin und den Pröpstinnen und Pröpsten – die geistliche Leitung der hessen-nassauischen Kirche. Er hat laut Kirchenordnung „auf die schriftgemäße und bekenntnisgemäße Verkündigung des Wortes Gottes und auf die rechte Verwaltung der Sakramente zu achten“. Er soll Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Gemeinden nach Maßgabe der Kirchenordnung „beraten, trösten, mahnen und begleiten“. Außerdem pflegt er die Verbindung mit anderen Kirchen und zur Gesellschaft. Der Kirchenpräsident muss ordinierter evangelischer Pfarrer sein. Die Synode wählt den Kirchenpräsidenten für eine Amtszeit von jeweils acht Jahren, die Wiederwahl ist möglich. Beim Verfahren zur Wiederwahl des Kirchenpräsidenten sieht die Kirchenordnung keine Gegenkandidatur vor. Erzielt ein Bewerber keine Mehrheit, müssen neue Kandidaten gefunden und die Wahl später wiederholt werden.

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