Diakonie-Zitat: Segen und Fluch zugleich - Das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Diakonie Deutschland

03. Juli 2015

Der Bundestag hat gestern ein "Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" verabschiedet. Unter anderem können Flüchtlinge, die innerhalb der EU nach Deutschland weiterfliehen, nun inhaftiert werden. Denn nach der Dublin-Verordnung müssen Flüchtlinge in dem europäischen Land Asyl beantragen, das sie zuerst betreten. Außerdem wurde eine stichtags- und altersunabhängige Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Personen eingeführt.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:
 
"Das Gesetz ist Segen und Fluch zugleich. Menschen, die viele Jahre bei uns leben und sich integriert haben, können endlich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Auch Regelungen wie zum Familiennachzug oder für die Opfer von Menschenhandel werden verbessert.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Abschiebehaft für Asylsuchende wieder eingeführt, die der Bundesgerichtshof im Sommer 2014 untersagt hatte.

Abschiebungshaft soll vor allem als Druckmittel dienen, damit Menschen, die nicht in Deutschland bleiben dürfen, freiwillig ausreisen. Im letzten Jahr sind jedoch mehr Menschen als vor dem Urteil freiwillig ausgereist, auch ohne dass ihnen Abschiebungshaft gedroht hätte.

Abschiebehaft ist nicht nur menschenrechtlich höchst problematisch, sondern auch wirkungslos. Sie kriminalisiert Flüchtlinge und ist immens teuer. Asylsuchende brauchen Schutz und gehören nicht in Haft."

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