Religionsfreiheit ein unteilbares Grundrecht

„Gott ist größer als religionskritische Geschmacklosigkeiten“ Präses Annette Kurschus: Christentum ist die weltweit am stärksten verfolgte Religion

Evangelische Kirche von Westfalen

19. Mai 2015

Präses Annette Kurschus hat daran erinnert, dass Religionsfreiheit ein unteilbares Grundrecht ist. „Ob bei uns eine Moschee gebaut werden darf, hängt nicht davon ab, ob in der Türkei eine Kirche gebaut werden darf“, erklärte die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen am Montag (18.5.) in Dortmund vor Journalisten. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass das Christentum die weltweit am stärksten verfolgte Religion ist.

Wo Verbrechen im Namen Gottes verübt werden, seien die Vertreter der Religion besonders herausgefordert, der Gewalt zu widerstehen. „Mörder und Terroristen, die sich auf den Islam berufen, haben auf furchtbare und perverse Weise etwas mit dem Islam zu tun: Sie beleidigen Gott, in dessen Namen sie zu handeln vorgeben.“ Die friedliebende Mehrheit der Muslime dürfe die Deutungshoheit über den Islam nicht einer gewalttätigen Minderheit überlassen. Wo sich der Glaube auf seine eigenen Quellen beziehe, werde er fähig, auch und gerade mit sich selbst kritisch zu sein, sagte Präses Kurschus.

Sie unterstrich auch die Bedeutung des Grundrechts auf freie Meinung, Information und Presse, das „zum Kernbestand unserer rechtsstaatlichen, demokratischen Kultur“ gehöre. Die Meinungsfreiheit habe in Deutschland jedoch gesetzlich definierte Grenzen. „In unserer Geschichte sind Tabus begründet. Wer den Holocaust leugnet und seine Opfer verhöhnt, kann sich dabei nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.“ Wer sich das Recht nehme, andere durch Satire zu verletzen, solle dies nie als Selbstzweck tun. „Zum Wesen der Satire gehört es, sich auf die Seite der Benachteiligten zu stellen. Sie kämpft den Kampf der Schwachen gegen die Starken. Der Satiriker ist David, der Goliath angreift.

Minderheiten und Wehrlose taugen daher nicht als Ziel der Satire.“ Gotteslästerung und die Verletzung religiöser Gefühle lassen sich nach Überzeugung der Theologin nicht juristisch fassen: „Der Staat ist nicht die Schutzinstanz Gottes.“ Deshalb greife er nur dann ein, wenn durch einen satirischen Angriff auf die Religion der öffentliche Friede gefährdet wird. Kurschus: „Ich bin sicher: Gott ist größer als religionskritische Geschmacklosigkeiten oder Provokationen.“

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