Diakonie Deutschland bleibt bei klarem Votum gegen das Betreuungsgeld

Diakonie Deutschland

14. April 2015

"Das Betreuungsgeld ist nicht nur bildungs- und familienpolitisch verfehlt sondern auch verfassungswidrig. Es ist ein völlig falsches Signal und setzt zudem Fehlanreize", kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschlandaus Anlass der beginnenden Verhandlungen über das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht.

"Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch das Betreuungsgeld insbesondere benachteiligte Familien auf frühkindliche Bildungsangebote für ihre Kinder verzichten. Gerade Kinder mit Migrationshintergrund oder aus prekären Verhältnissen brauchen die Chancen und Möglichkeiten einer Kindertageseinrichtung, um in ihrer Entwicklung besser gefördert zu werden", betont Loheide. Die Diakonie fordert deshalb dringend, die für das Betreuungsgeld zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zu investieren. "Was wir dringend brauchen, sind gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, so Loheide. "Mit dem Betreuungsgeld unterläuft der Bund die Kompetenzen und Anstrengungen der Länder für ausreichende und gute Kindertagesbetreuungsangebote zu sorgen", kritisiert Loheide. Deshalb hält die Diakonie Deutschland das Betreuungsgeld für verfassungswidrig.

Da es einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz gibt, kann die Bundesregierung nach Ansicht der  Diakonie Deutschland nicht mehr argumentieren, dass das Betreuungsgeld ein Nachteilsausgleich oder eine Anerkennung für Eltern sei, die ihr Kind zu Hause betreuen. "Das Betreuungsgeld wird ja auch dann ausbezahlt, wenn Eltern zwar nicht eine öffentlich geförderte  Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, aber ihre Kinder von einer privaten Tagesmutter betreuen lassen. Zudem wird es bei Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Damit läuft der eigentliche Zweck der Anerkennung ins Leere", sagt Loheide.

Die Diakonie Deutschland ist als Sachverständige zu der heutigen mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht geladen.

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