Diakonie: Bundesregierung verpasst Chance zum Bekenntnis für ein solidarisches Europa

Diakonie Deutschland

27. August 2014

Die Diakonie kritisiert die heute im Kabinett beschlossenen Änderungen am Freizügigkeitsrecht, die im Rahmen des Abschlussberichts des Staatssekretärsausschusses entwickelt wurden. "Die geplanten Maßnahmen zur Einschränkung der Freizügigkeit und zur Missbrauchsbekämpfung gehen an der Realität vorbei", kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, heute in Berlin. "Die Bundesregierung schießt mit Kanonen auf Spatzen." "Missbrauchsfälle" im Freizügigkeitsrecht, bei Sozial- oder Familienleistungen seien die Ausnahme. Realität in diakonischen Einrichtungen seien vielmehr Zuwandernde aus der Europäischen Union, die in Deutschland arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen wollten, und dafür Unterstützung suchten.
 
Arbeitsuchende Zugewanderte in Deutschland seien jedoch von Sozialleistungen gesetzlich ausgeschlossen. Dies  führe für die Betroffenen zu prekären Situationen und stelle Städte und Kommunen vor große Herausforderungen. "Hier müssen bestehende Beratungsangebote ausgebaut werden und finanzielle Hilfen erfolgen, wie es auch die Bundesregierung vorsieht", betont Loheide. "Die neuen Bürger aus der EU benötigen für einen gelingenden Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt Unterstützung von Anfang durch Sprachkurse und Migrationsfachberatung."

"Einwanderung in erwünschte und unerwünschte einzuteilen, ist innerhalb der EU nicht zulässig. Die Unionsbürgerschaft stellt alle EU-Bürgerinnen und Bürger gleich, niemand darf diskriminiert werden", so Loheide. Die geplanten Wiedereinreisesperren - bisher nur bei schwerwiegenden Straftaten möglich - würden gegen europäisches Recht verstoßen. Im Übrigen profitiere Deutschland erheblich beispielsweise von Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen aus der Erwerbstätigkeit der vielen gut qualifizierten Zugewanderten.
Vor dem Europäischen Gerichtshof wird derzeit die Frage des deutschen Sozialleistungsausschluss für Arbeitsuchende behandelt. Die Diakonie hält den gesetzlichen Leistungsausschluss für unvereinbar mit EU-Recht.

Die Position der Diakonie zur EU-Binnnemigration

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