Vor der Verfolgung von Roma in Serbien, Bosnien und Mazedonien nicht die Augen verschließen

Diakonie Deutschland

03. Juli 2014

Heute wird im Deutschen Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem drei Länder des Westbalkans - Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien - als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. "Tatsächlich werden Angehörige der Roma und anderer Minderheiten in diesen Ländern verfolgt. Ihre Menschenrechte werden oftmals verletzt und sie sind rassistischen Übergriffen ausgesetzt", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Nach europäischem und deutschem Recht liegt Verfolgung vor, wenn mehrere Menschenrechtsverletzungen zusammen so gravierend sind, dass sie den Grad einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung erreichen. Das sei in diesen Ländern keine Seltenheit. "Roma erhalten allerdings in Deutschland oft kein Asyl, weil sie die Verfolgung nicht nachweisen können", erläutert Loheide. Niemand könne eine Bescheinigung vorlegen, dass er z.B. medizinisch nicht behandelt wurde, weil er Roma sei.
 
Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird pauschal angenommen, dass in diesen Staaten keine Verfolgung existiert. Die Verfolgung zu belegen, wird damit für die Asylsuchenden noch schwieriger. Angesichts der vielfältigen Menschenrechtsverletzungen, die aber  in diesen Ländern vorkommen, müssten die Anforderungen an die Antragstellenden gesenkt werden - die Bundesregierung tue jedoch genau das Gegenteil, so Loheide.
 
Die Bundesregierung möchte mit der Änderung der steigenden Zahl von Asylanträgen aus diesen Staaten entgegenwirken. Damit wird in die Herkunftsländer ein deutliches Signal gesendet. "Deutschland als offene und die Menschenrechte achtende Gesellschaft darf die Augen vor der Verfolgung der Roma in diesen Ländern nicht verschließen. Die Zahl der Asylsuchenden über diesen Weg zu steuern, ist nicht verantwortbar", betont Loheide. Die Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsländer laufe zudem allen Bemühungen zuwider, Einfluss zu nehmen, um die Lage der Roma dort zu verbessern. Da diese Staaten mittelfristig Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein werden, gelte es, nachhaltige Lösungen zu finden.
 
Hintergrund:
Das Konzept der sicheren Herkunftsländer war Teil des Asylkompromisses von 1993.
Nach Ansicht der Diakonie widerspricht dieses Gesetz verfassungs- und unionsrechtlichen Standards, da nicht geprüft wurde, ob die Herkunftsländer tatsächlich sicher sind. Etliche Berichte über die Diskriminierung von Roma in Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien widersprechen dem. So fliehen Angehörige dieser Volksgruppe aufgrund ihrer existenzbedrohenden Diskriminierung. Sie beginnt damit, dass sie oftmals nicht über Geburtsurkunden verfügen und sich auch daher oftmals nicht als Staatsbürger registrieren lassen können. Sie sind vom Arbeitsmarkt, von medizinischen Leistungen wie auch von Bildung nahezu ausgeschlossen. Ihre Lebenserwartung ist deutlich geringer als die der Mehrheitsbevölkerung. Sie leben zumeist in Slums, die eher an die ärmsten Länder der Welt als an Europa erinnern. Dort herrscht Hunger und Verelendung. Hinzu kommen rassistische Übergriffe. Roma werden oftmals weder davor geschützt noch werden diese Übergriffe aufgeklärt.

Berlin, 03. Juli 2014  

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