Württembergische Landeskirche baut Prävention aus

Miriam Günderoth verstärkt Präventionsarbeit gegen sexuellen Missbrauch

Evangelische Landeskirche in Württemberg

27. Mai 2014

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg verstärkt die Präventionsarbeit gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Zum weiteren Ausbau des Präventionskonzeptes für ihre Kirchengemeinden und Einrichtungen hat sie zum 1. Juni eine halbe Stelle eingerichtet. Miriam Günderoth (38), Diakonin, Sozialpädagogin mit einem Master of Arts in Sexualpädagogik und Familienplanung, übernimmt diese Aufgabe für zunächst drei Jahre.
 
Günderoths Aufgabengebiet bezieht sich auf die Präventionsarbeit innerhalb der Landeskirche, ihrer Jugendorganisationen und der Diakonie. Sie soll verstärkt ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende für die Prävention von sexueller Gewalt sensibilisieren und Gemeinden und Einrichtungen dazu motivieren, Risikoanalysen durchzuführen und Selbstverpflichtungen umzusetzen.
 
Schon in ihrer Abschlussarbeit zum Master of Arts hat sich Miriam Günderoth mit Schutzkonzepten vor sexuellem Missbrauch beschäftigt. Eine ihrer bisherigen Aufgaben bei der Evangelischen Jugend Stuttgart (ejus) war es, ein Schutzprogramm vor sexuellem Missbrauch aufzubauen und umzusetzen.
 
„Das ist eine konsequente Weiterführung unserer Präventionsstrategie“ sagt Ursula Kress, Beauftragte für Chancengleichheit in der Landeskirche. Bereits 1997 hat die Landeskirche eine erste Öffentlichkeitskampagne zum Thema „Gewalt an Frauen und Mädchen wahrnehmen und überwinden“ durchgeführt, denen weitere, unter anderem gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, folgten. Das Büro der Beauftragten für Chancengleichheit lädt regelmäßig zu entsprechenden Fortbildungen ein. Im Frühjahr 2010 hat Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July eine Beschwerdekommission für die Landeskirche und ihre Diakonie eingesetzt und eine Ansprechpartnerin für Betroffene berufen. Seit 2013 hat die Landeskirche zusätzlich eine externe und damit neutrale Anlaufstelle für unmittelbar und mittelbar Betroffene einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung eingerichtet.

Stuttgart, 27. Mai 2014

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