Geschlechtergerechtigkeit im „Reißverschlussverfahren“

Synode verabschiedet Gesetzentwurf zur gleichberechtigten Gremienbesetzung

Evangelische Kirche der Pfalz

21. Mai 2014

Homburg (lk). Landeskirchliche Gremien müssen künftig „geschlechtergerecht“ besetzt werden. Ein entsprechendes Gesetz hat die Landessynode an ihrem ersten Verhandlungstag auf den Weg gebracht. Demnach soll mehr als bisher eine ausgewogene und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Einrichtungen der pfälzischen Landeskirche gewährleistet werden.

Kernelement des von den Synodalen verabschiedeten Entwurfes sei die Verankerung des so genannten „Reißverschlussverfahrens“, erläuterte der für Rechtsfragen zuständige Oberkirchenrat Dieter Lutz. Demnach sollen bei Gremienbesetzungen durch Berufung oder Entsendung die zur Verfügung stehenden Plätze abwechselnd an Männer und Frauen vergeben werden. Bei der Besetzung von Gremien durch Wahl sei darauf hinzuwirken, dass sich ebenso viele Frauen wie Männer zur Wahl stellen.

Gremien können beispielsweise Kammern und Kommissionen, Ausschüsse, Verwaltungs- und Aufsichtsräte oder Beiräte der Landeskirche, der Kirchenbezirke, der Kirchengemeinden, der Gesamtkirchengemeinden und deren kirchliche Einrichtungen sein. Nicht erfasst sind Organe der kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen. Das Gesetz findet deshalb keine Anwendung auf die Wahlen von Presbyterien, Bezirkssynoden und Bezirkskirchenräten sowie der Landessynode.

Der Entwurf beruht auf einem Antrag der Landessynode vom November 2013 und orientiert sich an einem Kirchengesetz der EKD (Evangelischen Kirche in Deutschland). Die landeskirchlichen Regelungen treten am 1. Juli 2014 in Kraft.

Hinweis: Die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz tagt vom 21. bis 24 Mai 2014 in der Stadtkirche in Homburg/Saar. Schwerpunktthema ist „Kirche in der Stadt“. Der Synode gehören 74 Mitglieder an, darunter 23 geistliche und 42 weltliche Gewählte, sieben Berufene und zwei Jugendvertreter.

12. Mai 2014

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