Gefängnisseelsorge als „Kernauftrag der Kirche“

Bundeskonferenz tagte in Villigst / Forderungen nach einem familiengerechten Vollzug

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

09. Mai 2014

Gefängnisseelsorge gehört für Präses Annette Kurschus zum „Kernauftrag der Kirche“. Das bekräftige die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen am Donnerstagabend (8.5.) auf der bundesweiten Jahrestagung der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge, die in dieser Woche in der Evangelischen Tagungsstätte Haus Villigst (Schwerte) stattfand.

Unter dem Motto „Keine Zukunft ohne Herkunft“ standen für die rund 120 Teilnehmenden aus Deutschland und dem benachbarten europäischen Ausland fünf Tage lang zahlreiche Vorträge, Workshops, Andachten und Plenumsdiskussionen auf dem Programm.

Sich um Straffällige und ihre Angehörigen zu kümmern, sei keine Nebensache, so Kurschus, sondern stehe „im Zentrum unseres Seelsorgeauftrages“. Schließlich habe Jesus Christus selbst gesagt:

Ich bin im Gefängnis gewesen und ihr seid zu mir gekommen (Matthäus 25, 36). „Wenn wir uns Gefangenen zuwenden, hoffen wir, dort im Gefängnis auch Christus zu begegnen.“ Stärker als bisher müsse künftig das soziale Umfeld der Straftäter in den Blick genommen werden: „Die Familien von Inhaftierten verdienen viel Aufmerksamkeit. Sie gehören zu den Schwächsten.“ Schließlich sei Familie ein Lebensraum, der jeden Menschen stärken solle.

Eltern, Geschwister und Kinder, Partnerinnen und Partner würden durch die Haftstrafe mitbestraft. Dabei hätten gerade Kinder einen rechtlichen Anspruch auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Die Präses der EKvW betonte das bewährte Miteinander von Kirche und Staat im Bereich der Gefangenenseelsorge in NRW. Um die im Gefängnisalltag dafür oft noch vorhanden Hürden zu überwinden, unterstützte Kurschus die Forderungen der Gefängnisseelsorge nach einer familiengerechten Gestaltung des
Strafvollzugs: „Hoffnungen können auch Realität werden.“

Die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland setzt sich für bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen zur Familienförderung unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls ein. Dazu wurde am Donnerstag die Stellungnahme „Familienförderung als gesellschaftlicher Auftrag in Verantwortung des Strafvollzugs“ verabschiedet. Konkrete Forderungen sind u.a. die Ausweitung und Flexibilisierung der Besuchszeiten für Angehörige, speziell für Familien ausgewiesene und kindgerecht ausgestattete Besuchsräume, eigenständige Kontakte der Kinder mit dem inhaftierten Elternteil sowie die Unterstützung der Inhaftierten bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit ihren Kindern.

Außerdem sollen die JVA-Mitarbeitenden für die Belange von Familien über Aus- und Fortbildung sensibilisiert und – nach dänischem Vorbild – Stellen für „Familienbeauftragte“ in den Justizvollzugsanstalten geschaffen werden. Das alles sei am besten in einem „entsprechend ausgeweiteten und ausgestatteten offenen Vollzug“ gewährleistet.

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