Staat und Kirche sind getrennt, aber aufeinander bezogen

Zivilgesellschaft: Vielfalt der Kräfte entfaltet sich in Freiheit

Evangelische Kirche von Westfalen

07. Mai 2014

Westfalen. Präses Annette Kurschus hat die Trennung von Staat und Kirche bekräftigt. Sie betonte gleichzeitig, dass Staat und Kirche als Partner aufeinander bezogen sind. „Der religiös neutrale Staat sorgt dafür, dass sich die Religionsgemeinschaften in ihm entfalten können, dass menschen ihren Glauben im öffentlichen Leben zur Geltung bringen“, sagte die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) am Dienstag (6.5.) in Dortmund vor Journalisten.

Es sei ein Merkmal der Zivilgesellschaft, „dass sich in den unterschiedlichsten Lebensbereichen die Vielfalt der Kräfte in Freiheit entfaltet“. Das gelte für Politik, Wissenschaft und Kultur ebenso wie für Religion. Deshalb würden Pfarrer im Auftrag des Staates Religionsunterricht erteilen und Professoren an staatlichen Universitäten Theologie lehren.

Zur Zivilgesellschaft gehören unterschiedliche nichtstaatliche Organisationen und Initiativen, ergänzte Klaus Winterhoff, juristischer Vizepräsident der EKvW. So übernehmen freie Wohlfahrtsverbände wie Diakonie, Caritas oder Rotes Kreuz stellvertretend soziale Aufgaben, zu denen der Sozialstaat verpflichtet ist. Er stellt dafür die nötigen Mittel bereit. Winterhoff: „Dahinter steht der Grundgedanke, dass der Staat nur dann etwas selbst ausführen soll, wenn die Bürger oder gesellschaftlichen Kräfte es nicht oder nicht in ausreichendem Maße tun können. Das gewährleistet Freiheit und Pluralität.“

Klaus Winterhoff, der für die Finanzen der westfälischen Landeskirche zuständig ist, ging auch auf die Kirchensteuer ein. Sie mache die Kirche unabhängig vom Staat. „Dass die Finanzämter die Kirchensteuer einziehen, ist eine Dienstleistung, die wir dem Staat reichlich kostendeckend bezahlen: mit drei Prozent des Kirchensteueraufkommens.“ Diesen Betrag bezifferte Winterhoff für 2013 auf fast 14,2 Millionen Euro. „Dennoch ist es für uns preiswerter als ein eigener Verwaltungsapparat“, so der Vizepräsident. Die Kirchensteuer sei ein Mitgliedsbeitrag in der rechtlichen Form einer Steuer. „Das sorgt für Gerechtigkeit. Die Lasten werden nach der Leistungsfähigkeit der Mitglieder verteilt.“ Die Kirchensteuer beträgt neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Etwa ein Drittel aller Evangelischen zahlen Kirchensteuer. 2013 hatte die westfälische Landeskirche 472,9 Millionen Euro Einnahmen aus dieser Quelle.

07. Mai 2014

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