Mehr Gehalt und geringere Arbeitszeit

Neue Regelungen in Kirche und Diakonie für 40.000 Beschäftigte

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

27. Februar 2014

Darmstadt, 27. Februar 2014. Die rund 40.000 Beschäftigten in der Evangelischen Kirche und der Diakonie in Hessen und Nassau bekommen mehr Gehalt. Zudem wird die Wochenarbeitszeit für Mitarbeitende in der evangelischen Kirche ab Juli auf 39 Stunden gesenkt. Das hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau am Donnerstag in Darmstadt mitgeteilt. Demnach erhalten die Beschäftigten in der Kirche ab dem kommenden Monat 2,5 Prozent mehr Lohn. In der Diakonie erhöht sich das Entgelt rückwirkend ab Januar um 2,9 Prozent. Beschäftigte in dem unter starkem Refinanzierungsdruck stehenden Arbeitsfeld Altenhilfe bekommen ab Juli 1,5 Prozent mehr Gehalt. Die Regelungen gelten auch für Auszubildende und Praktikanten. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn die zuständigen Gremien in Kirche und Diakonie keinen Widerspruch erheben.

Der Dritte Weg in evangelischer Kirche und Diakonie funktioniert

Jo Hanns Lehmann, der Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission, zeigte sich nach den Gesprächen erleichtert. „Es waren keine einfachen Verhandlungen, insbesondere wegen der finanziell sehr angespannten Situation in der Altenhilfe“, sagte Lehmann. Trotzdem seien die Gespräche zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern „fair und konstruktiv“ verlaufen. Das Ergebnis zeige, dass der Dritte Weg, nach dem in der Kirche Arbeitsbedingungen festgelegt werden, funktioniere und weiterhin eine Zukunft habe.

Abschluss mit Augenmaß spiegelt unterschiedliche Situation wider

Eveline Kunert, die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission, sprach von einem  „Abschluss mit Augenmaß“. Das Verhandlungsergebnis spiegele die unterschiedliche Lage in Kirche und Diakonie wider. „Die Mitarbeitenden können mit der Lohnerhöhung und der Reduktion der Arbeitszeit zufrieden sein“, so Kunert. Zudem sei bei den Verhandlungen wert darauf gelegt worden, dass die Ergebnisse kein Vorgriff für die neu zu bildenden Arbeitsrechtlichen Kommissionen der EKHN und der Diakonie Hessen seien, die ihre Arbeit im Herbst aufnehmen sollen. Deshalb ende die Laufzeit des aktuellen Abschlusses bereits mit dem 31. Dezember 2014.

Hintergrund: Kirchliches Arbeitsrecht

Die Arbeitsrechtliche Kommission regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und in der Diakonie. In ihr sind Dienstgeber der EKHN und der Diakonie sowie Dienstnehmer des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) jeweils mit zehn Personen paritätisch vertreten. Ab Herbst 2014 soll es für die neue Diakonie Hessen eine eigene Kommission geben. Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Der Dritte Weg unterscheidet sich vom ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten.

Darmstadt, 27. Februar 2014         

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