Handreichung „Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft“ und neue Trauagende vorgestellt

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

25. Oktober 2013

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat heute zwei neue liturgische Textsammlungen zur Gottesdienstgestaltung in Kassel vorgestellt: die „Handreichung zur Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft“ und die neue agendarische Ordnung „Die Trauung“. Beide Publikationen wurden von der Liturgischen Kammer der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck erarbeitet.

„Handreichung zur Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft“

Die „Handreichung zur Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft“ enthält konkrete Handlungsanweisungen und Texte für den Gottesdienst. Sie lässt zugleich erkennen, was eine Segnung ist und wie sie erfolgen soll.

„Der Wandel im Verständnis von Ehe und Partnerschaft ist tiefgreifend und vollzieht sich in rasanter Geschwindigkeit“, sagt Bischof Dr. Martin Hein. „Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat auf diese Veränderungen reagiert und die Möglichkeit geschaffen, dass  gleichgeschlechtliche Paaren, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, Gottes Segen für ihren Lebensweg in einem Gottesdienst zugesprochen wird“, so Bischof Dr. Hein. Mit der Vorlage der Handreichung verbinde man die Hoffnung, dass „die gleichgeschlechtlichen Paare sich mit ihrer Lebensform in unserer Kirche angenommen fühlen und den Gottesdienst als einen Ort erleben, der ihre Liebe stärkt und sie vertrauen lässt, dass Gott die Liebe ist“, sagt Bischof Dr. Hein.

Trauung und Segnung

„Die Gemeinsamkeit zwischen Trauung und Segnung ist, dass es sich jeweils um einen Anlassgottesdienst handle, in dem ein Ehepaar oder Paar gesegnet wird“, sagt Propst Helmut Wöllenstein, Vorsitzender der Liturgischen Kammer. Der grundlegende Unterschied bestehe in den zivilrechtlichen Handlungen, auf die der Gottesdienst jeweils folge, ergänzt Prälatin Marita Natt. Anlass der Trauung sei eine Eheschließung, die in das Stammbuch eingetragen werde. Die Segnung erfolge anlässlich der Eintragung einer Lebenspartnerschaft, die im Lebenspartnerschaftsbuch dokumentiert werde. In der kirchlichen Praxis der Segnung seien zwar viele Analogien zur Trauung vorhanden. „Jedoch ist die vorgelegte liturgische Handreichung keine agendarisch verpflichtende Ordnung“, so Natt.

Neue Agende „Die Trauung“

Die Trauagende hingegen ist ein Kirchenbuch mit verbindlichen gottesdienstlichen Ordnungen. Die Neuauflage der agendarischen Ordnung „Die Trauung“ hält vielfältige Anregungen bereit für die zeitgemäße Gestaltung von Trauungen, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensbezüge heutiger Paare eingehen. „Mit der neuen Trauagende stellen wir uns den gesellschaftlichen und kulturellen Herausforderungen und haben entsprechend der ausdifferenzierten sozialen und familiären Lebenslagen verschiedene Formen der Trauung entwickelt“, sagt Propst Helmut Wöllenstein.

So gebe es die paarbezogene und familienbezogene Trauung. Bei letzterer würden auch die Kinder angesprochen und gesegnet. Es gebe die Trauung mit Taufe, die Trauung mit einem nichtchristlichen Partner und auch eine kurze Form für Paare, die kein großes Fest feiern wollten. Innerhalb jeder Form gebe es eine große Bandbreite an sprachlicher und inhaltlicher Gestaltungsmöglichkeit. „Damit tragen wir dem Wunsch der Paare Rechnung, ihre Trauung aktiv mit zu gestalten“, so Wöllenstein. Dabei reichten die Formen von klassisch traditionell bis modern experimentell, von Orgelmusik bis Saxophon-Solo. „Pionierarbeit liegt darin, dass wird interreligiöse Formen und Texte, vor allem für christlich-muslimische Paare entwickelt haben“, so Wöllenstein.

25. Oktober 2013

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