Verwaltungsgerichtshof: Kirche begrüßt Urteil

Dekanate und Gewerkschaft klagten gegen Bedarfsgewerbeverordnung

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

12. September 2013

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom Donnerstag zur Bedarfsgewerbeverordnung begrüßt. Das Gericht kommt zu dem Urteil, dass die Verordnung aus dem Oktober 2011 gegen das Gebot des Schutzes der Sonn- und Feiertagsruhe verstoße, wie er in Artikel 140 des Grundgesetzes verankert sei. Zugleich lägen Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung nicht vor Danach sind Sonn- und Feiertagsarbeit nur zulässig, um erhebliche Schäden der Unternehmen zu vermeiden. (Arbeitszeitgesetz, Paragraph 13).

Die bisherige Hessische Bedarfsgewerbeverordnung sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise in Videotheken, Brauereien, Unternehmen von Roh- und Speiseeis, sowie Lotto- und Totogesellschaften an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen. Dagegen hatten die Evangelischen Dekanate Darmstadt Stadt und Vorderer Odenwald gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di in Hessen geklagt.

„Ich freue mich sehr, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof unserer Argumentation gefolgt ist“, so die stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Ulrike Scherf. Nach ihren Worten sind Sonntage und Feiertage dazu da, „sich zu erholen, zu besinnen und gemeinsame Zeit zu verbringen“. Sie seien wichtig für den Zusammenhalt einer Gesellschaft. Familien litten zudem zunehmend unter flexiblen Arbeitszeiten und fänden immer weniger Zeit füreinander. „Bei allen berechtigten Interessen der Wirtschaft haben die Bedürfnisse der Menschen Vorrang“, sagte Scherf. 

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hatte die hessische Landesregierung bereits auf ihrer Frühjahrstagung 2012 aufgefordert, die Bedarfsgewerbeverordnung zurückzunehmen.  Arbeitsfreie Sonn- und Feiertage sollten dem Menschen und der Gesellschaft dienen, indem sie gemeinschaftliches Handeln in Familie, Freundeskreis, Kirche und Verein ermöglichen und dadurch soziale Beziehungen stärken, die für ein friedvolles Zusammenleben unerlässlich sind. 

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Darmstadt, 12. September 2013

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