: Diakonie Deutschland fordert eine Überarbeitung des Sterbehilfegesetzes

Diakonie Deutschland

18. Januar 2013

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass die Regierungskoalition die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen will. Sie fordert aber - ähnlich wie das Zentralkomitee deutscher Katholiken - Nachbesserungen im Gesetzentwurf. "Auch aus evangelischer Sicht geht der Gesetzentwurf nicht weit genug", sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier am Freitag in Berlin. "Er erfasst nicht die organisierte Sterbehilfe zum Beispiel durch Vereine, denen keine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden kann. Um dies zu erreichen, müsste der Gesetzgeber jegliche gewohnheitsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen". Es müsse dringend präzisiert und stärker eingegrenzt werden, für wen die Strafbefreiung gelte. Stockmeier: "Angehörige, aber auch Ärzte und Pflegepersonal brauchen Rechtssicherheit." Der Diakonie-Präsident fordert die Koalitionsfraktionen auf, den Gesetzentwurf in veränderter Form auf den Weg zu bringen. Das Thema sei zu wichtig, um liegen zu bleiben.
 
Aus Sicht der Diakonie Deutschland  besteht die eigentliche gesellschaftliche Aufgabe darin, Menschen auf ihrem letzten Lebensabschnitt würdig zu begleiten.

Die Diakonie setzt sich für den bundesweiten Ausbau der hospizlich-palliativen Versorgung und Begleitung sterbender Menschen ein. "Wir können und müssen noch viel dafür tun, dass sich Menschen im Sterbeprozess gut aufgehoben fühlen und die assistierte Selbsttötung gar nicht in Betracht ziehen."

Berlin, 18. Januar 2013  

Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband
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