Stellungnahme zu dem Bericht der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz zu „Sterbehilfe und Sterbebegleitung“

Kirchenpräsident Eberhard Cherdron

Evangelische Kirche der Pfalz

Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz hat heute einen Bericht zu „Sterbehilfe und Sterbebegleitung“ an die Öffentlichkeit gegeben. Hierzu halte ich in einer vorläufigen Stellungnahme fest:

1. Die Bioethik-Kommission hat in ihrem Bericht mit großer Sensibilität und großem Sachverstand versucht eine ethische, rechtliche und medizinische Wertung des Spannungsverhältnisses zwischen ärztlicher Lebenserhaltungspflicht und der Selbstbestimmung von Patienten vorzulegen. Dieser Bericht bedarf einer grundsätzlichen und umfangreicheren Würdigung. Auch das Minderheitsvotum und die Sondervoten müssen in diese Überlegungen mit einbezogen werden.

Der Bericht der Bioethik-Kommission spricht sich in These 14 dafür aus, dass grundsätzlich nicht von dem derzeit geltenden deutschen Recht abgewichen werden soll. Hier findet sich jedoch eine Öffnungsformulierung, der die Evangelische Kirche widersprechen muss.

Der Bericht spricht von extremen Ausnahmefällen, in denen medizinische, einschließlich palliative Maßnahmen ein als unerträglich empfundenes Leiden nicht mehr lindern können und empfiehlt: „In solchen Extremfällen kann aufgrund des Selbstbestimmungsrechts Sterbenskranker ausnahmsweise eine aktive Sterbehilfe ethisch und rechtlich toleriert werden.“ Mit dieser Formulierung wird eine Grenze überschritten, die wir nicht überschreiten sollten.

2. In diesen Tagen geht die „Woche für das Leben“ 2004 zu Ende, die unter dem Motto stand „Die Würde des Menschen am Endes seines Lebens“. Vertreter der beiden großen Kirchen haben sich im Rahmen der Woche für das Leben deutlich gegen jede Öffnung für eine aktive Sterbehilfe ausgesprochen.

In der Woche für das Leben haben die Kirchenvertreter darauf hingewiesen, dass es vordringlich ist, eine Begleitung im Sterben zu ermöglichen. Dies gilt es in unserem Gesundheitssystem und in der Gesellschaft zu gewährleisten. Erforderlich ist deshalb der Ausbau der Hospizbewegung und der stationären Hospize genau so wie eine Förderung der palliativen Medizin.

3. In der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz, die vom Justizminister des Landes berufen wird, arbeitet zur Zeit keine von den Evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz beauftragte Person mit. Die Evangelischen Kirchen sind auch grundsätzlich der Auffassung, dass eine Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz nicht in der Zuständigkeit eines einzelnen Ministeriums berufen werden sollte, sondern von vorneherein eine breitere gesellschaftliche Einbindung etwa durch eine Berufung durch den Landtag sichergestellt sein sollte. Die bioethischen Fragestellungen bedürfen eines breiten gesellschaftlichen Konsenses.

Der nun vorliegende Bericht der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz bedarf der gründlichen Diskussion. Die Evangelische Kirche wird sich an dieser Diskussion beteiligen.

Speyer, 30. April 2004

Presse- und Öffentlichkeitsreferat