Thüringer Landeskirche: Öffentlich geförderte Arbeit erhalten

Abschaffung der Arbeitslosenhilfe nicht hinnehmbar

Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen

Zum Internationalen Tag der Arbeit am 1. Mai wendet sich die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen gegen den von der Bundesregierung geplanten Sozialabbau. Das Vorhaben, den Bundeszuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit einzusparen, widerspreche angesichts gestiegener Arbeitslosenzahlen dem Sozialprinzip der Gesellschaft, kritisierte Oberkirchenrat Eberhard Grüneberg, Mitglied der Thüringer Kirchenleitung und Chef des Diakonischen Werkes. Der Bundeszuschuss hatte im Jahr 2002 noch 5,6 Mrd Euro betragen. Mit einem Rückzug aus der öffentlich geförderten Beschäftigung würde die Kluft zwischen freien Stellen und Arbeitssuchenden noch vergrößert.

Das neue Konzept der Bundesanstalt, Arbeitslose schnell und passgenau zu vermitteln, werde so gerade nicht aufgehen. Die Kürzung der Mittel werde zu einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit führen. "Weniger Geld für öffentlich geförderte Beschäftigung bedeutet weniger Beschäftigung und damit für viele Menschen geringere Chancen, ihre Existenz durch eigenes Einkommen zu sichern", so Grüneberg.

Von den Einschnitten seien auch die 700 Menschen in kirchlichen und diakonischen Beschäftigungsinitiativen im Bereich der Thüringer Landeskirche betroffen. Grüneberg vermutet radikale Einschnitte und im schlimmsten Falle das Aus für die sechs Projekte der "Neuen Arbeit".

Die Thüringer Landeskirche wendet sich auch gegen die von der Hartz-Kommission vorgeschlagene Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Mit der Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau werde die Arbeitslosenhilfe quasi abgeschafft. Damit würde ein vorgelagertes Sicherungssystem entfallen, das Menschen vor der Sozialhilfe und damit vor einer Existenz an der Armutsgrenze bewahren sollte. "Wir sagen Ja zu Reformen. Aber wir sagen Nein, wenn sie nur auf Kosten der Schwächsten durchgezogen werden sollen", sagte Grüneberg. Er begrüßte dagegen die vorgesehene Einrichtung von JobCentern. Damit hätten Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger statt Sozial- und Arbeitsamt nur noch eine Behörde als Kontaktstelle.

Eisenach, 29. April 2003

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