Kirchen gegen Ausbildungsplatzabgabe im sozialen Bereich

27.000 diakonische Ausbildungsplätze nicht berücksichtigt

Diakonisches Werk der EKD (DW)

Evangelische und katholische Kirche und ihre Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas wehren sich gegen das geplante Gesetz zur Ausbildungsplatzabgabe. Nach ihrer Ansicht würde bei einer Umsetzung des Gesetzentwurfes die besondere Situation der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände nicht berücksichtigt.

In einer gemeinsamen Stellungnahme der Berliner Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin, sowie des Deutschen Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes der EKD wird eine klare Änderung des Gesetzentwurfes gefordert.

Der aktuelle Gesetzentwurf sei eine "undifferenzierte Gesamtlösung". Er berücksichtige in keiner Weise die besondere Situation der karitativen und diakonischen Einrichtungen und Dienste, sowie der vorhandenen umfangreichen kirchlichen Ausbildungsangebote. So seien die in kirchlichen Fach-, Fachhoch- oder Hochschulen angebotenen Ausbildungswege nicht mit einbezogen. Darunter fallen beispielsweise über 27.000 schulische Ausbildungsplätze in diakonischen Einrichtungen im Bereich der Kranken- und Altenpflege sowie Erziehung.

Im Gesetzentwurf werde nicht berücksichtigt, dass die sozialen Dienste durch Gesetze und die Deckelung der Pflegesätze kaum Spielraum haben, eigenständig weitere Ausbildungsplätze zu schaffen. Die sozialen Einrichtungen seien fast ausschließlich auf die Refinanzierung aus Mitteln des Staates oder der Sozialversicherungsträger angewiesen. Sie können ihr Angebot nicht frei festlegen, sondern verhandeln ihre Entgelte mit den Kostenträgern wie Sozialämtern, Pflege- oder Krankenkassen. Eine Bestrafung bei Nicht-Erfüllung der Ausbildungsquote träfe daher die falschen Adressaten. Zudem würde eine Strafabgabe die Dienste und Einrichtungen finanziell erheblich belasten.

Grundsätzlich zu begrüßen seien alle Bemühungen, die Ausbildungssituation für Jugendliche zu verbessern und ausreichend Ausbildungsplätze zu schaffen. Nur sollte nicht einseitig auf eine Ausbildungsform abgehoben werden, sondern auch andere Wege der beruflichen Ausbildung mitbeachtet werden. Entsprechend fordern die Kirchen die Regierungskoalition auf, über die Ausbildungsabgabe differenziert nach einzelnen Bereichen und im Einvernehmen mit den Trägern zu entscheiden. Sollte dies nicht möglich sein, fordern sie, die Kirchen und ihre sozialen Einrichtungen ganz aus der Umlage herauszunehmen. Dabei verweisen sie insbesondere auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.

Berlin, 23. April 2004

Miguel-Pascal Schaar
Pressesprecher

Hinweis: Die Stellungnahme und weitere Informationen sind abrufbar unter: http://www.diakonie.de/stellungnahmen/