Schüler brauchen Orientierung

Bischof Huber schreibt an Berliner Abgeordnetenhaus

Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg

09. April 2003

In einem Brief an alle Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses nimmt der Bischof der
Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, Dr. Wolfgang Huber, am heutigen Mittwoch zur Kürzung der Mittel für den evangelischen Religionsunterricht und zur Klage der Kirche vor dem Verwaltungsgericht Stellung. Er fordert alle Abgeordneten auf, sich des Themas anzunehmen und klar für den Religionsunterricht einzutreten. Weiterhin betont er die Verantwortung der Kirche, gerade in der heutigen Zeit den Schülern eine wichtige Orientierungshilfe zu geben.

Durch die im letzten Jahr einseitig durch den Senat verfügte Kürzung der staatlichen Zuschüsse für den Religionsunterricht ist die Arbeit besonders in den östlichen Bezirken der Stadt gefährdet und auch in den westlichen Bezirken in Frage gestellt. Hier ist sie besonders wichtig, da es viele Schulen in Wohngebieten gibt, in denen hauptsächlich Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache leben, so Bischof Dr. Huber in dem Brief an die Abgeordneten, die diese Entwicklung inzwischen auch selbst kritisieren.

Der Religionsunterricht bietet eine Orientierung, damit zugleich die schulische Bildung und die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler gefördert werden; eine Orientierung, die gerade heute besonders wichtig ist. Schüler brauchen besonders jetzt qualifizierte Hilfe in den Fragen nach der Würde der menschlichen Person, den Werten des Zusammenlebens und der Bedeutung von religiösen Traditionen, die unsere Kultur prägen, betont Bischof Dr. Huber weiter.

In Berlin nehmen weit über 90.000 Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Kirchenzugehörigkeit am Religionsunterricht teil. Die Evangelische Kirche hat dazu immer einen beachtlichen finanziellen Beitrag geleistet. Sie trägt für den Religionsunterricht auf der Grundlage staatsvertraglicher Vereinbarungen Verantwortung. Diese wurden zuletzt im Jahr 1992 mit der Maßgabe aktualisiert, den Religionsunterricht auch im Ostteil der Stadt aufzubauen.

„Doch zur Fortführung dieser Arbeit müssen wir die eingeplanten und unausweichlichen Kostenanteile einfordern, die für die Finanzierung der Religionslehrkräfte nötig sind. So erklärt sich unser Gang zum Verwaltungsgericht, mit dem wir die vereinbarten Zuschüsse auf dem Klageweg zu erhalten und damit das Religionsunterrichtsangebot in der ganzen Stadt zu sichern hoffen. Dieser Schritt ist uns sehr schwer gefallen; aber er war notwendig“, so Bischof Dr. Huber.

Bei den Beratungen über das neue Schulgesetz müssten die Vorschläge der Evangelischen und Katholischen Kirche berücksichtigt werden, wie die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch effektiver eingesetzt werden können, dass alle Berliner Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, ein Fach im Bereich von Religion und Ethik zu wählen. Bei einer entsprechenden rechtlichen Regelung könnten diese Vorschläge kurzfristig berücksichtigt werden, müssten aber durch das Abgeordnetenhaus politisch umgesetzt werden.  Bischof Dr. Huber erinnert die Abgeordneten an ihre Verantwortung für die Grundsätze schulischer Bildung und Erziehung und bittet um ein klares Eintreten für den Religionsunterricht.

Berlin, 09.04.2003

In Vertretung
Susanne Tenhagen
Pressestelle EKiBB
Tel: 030/ 24 344-287